Biber-Monitoring
Populationsschätzung läuft bis Herbst 2023

Andreas Abfalter | Foto: greenbeltcenter.eu
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Wie berichtet, sorgt der Biber zunehmend für Verärgerung unter Land- und Forstwirten im Bezirk Freistadt. Wir haben dazu den Biologen Andreas Abfalter von der Naturschutzabteilung des Landes Oberösterreich befragt. 

Herr Abfalter, was raten Sie Land- und Forstwirten, deren Wiesen und Wälder vom Biber in Mitleidenschaft gezogen werden?
Betroffene Grundbesitzer sollen sich ehest möglich bei den Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden melden. Im Zuge eines gemeinsamen Lokalaugenscheins oder Gesprächs können diese mit situationsbezogener fachlicher Beratung unterstützen, und über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten von Beihilfen aus dem Oberösterreichischen Bibermanagement aufklären. Je früher mit der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen begonnen wird, desto eher können Schäden vermieden werden.

Aktuell läuft ja gerade ein Biber-Monitoring – was ist das Ziel?
Ja, genau! Die aktuelle Bestandsermittlung des Bibers in Oberösterreich wurde Ende 2021 gestartet und wird voraussichtlich im Herbst 2023 abgeschlossen sein. Ziel ist eine landesweite Populationsschätzung, die auf Basis von Biber-Revierkartierungen in ausgewählten, repräsentativen Modellregionen in Oberösterreich durchgeführt wird. Experten haben dazu eigens eine für Oberösterreich angepasste Methodik entwickelt.

Sollte sich der Biber in Oberösterreich tatsächlich stark vermehren, wäre es möglich, dass am Ende des Monitorings seine Bejagung steht?
Es ist festzuhalten, dass es aufgrund europarechtlicher Vorgaben klare Regelungen im Umgang mit dem Biber gibt. Situationsbezogen können bereits jetzt – unter bestimmten Voraussetzungen – Ausnahmebewilligungen zur Entnahme von Bibern durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erteilt werden. Das Ergebnis der Untersuchungen liefert die entscheidenden fachlichen Grundlagendaten für den zukünftigen Umgang mit dem Biber in Oberösterreich. Sämtliche Maßnahmen sowie zukünftige Überlegungen müssen sich im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben halten, weshalb diese ebenso laufend von rechtlicher Seite geprüft werden. Beides zusammen dient schlussendlich als Basis für weitere Entscheidungen. Das Vorgreifen auf eine konkrete Art des Umgangs ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.

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