Wenn die lieben Nachbarn nerven!

Grillen stellt oft eine Lärm- und Geruchsbelästigung dar. | Foto: panthermedia_net - monkeybusiness
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BEZIK FREISTADT. Nach der ungewöhnlich langen Kälteperiode wollen viele nur eines: hinaus in den Garten! Die „Freiluft-Saison“ birgt aber ein hohes Potenzial für Nachbarschafts-Streitereien.
Gleich vorweg: Ein einheitliches Nachbarschaftsrecht, das über Ruhezeiten entscheidet, gibt es in Österreich nicht. Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) befindet sich lediglich eine Erläuterung zu „unzulässigen Immissionen“. Unter diesem Begriff sind Belästigungen durch Lärm und Rauch zusammengefasst. Dazu gehören beispielsweise Grillen, Rasenmähen, Heckenschneiden oder Baulärm. Rechtsanwalt Michael Hennerbichler von der Kanzlei Teufer-Peyrl § Hennerbichler in Freistadt, die auf Nachbarschaftskonflikte spezialisiert ist, erläutert: „Vorschriften, was erlaubt oder verboten ist, erlässt auch oft die jeweilige Gemeinde. Am besten erkundigt man sich dort.“ Welches Maß an Belästigung ein Nachbar dulden muss, ist im Einzelfall zu entscheiden.“ Der Lärm durch landwirtschaftliche Maschinen ist in ländlichen Regionen ortsüblich, in Städten sind es Motoren- oder Baugeräusche.

Lärm nervt am meisten
Gerade aber der Lärm ist es, der am häufigsten zu Streitereien führt. Wer sich auf der Terrasse nicht nur unterhält, sondern auch lautstark Musik hört, kann die Nachbarn ganz schön nerven. „Man kann dagegen nur dann vorgehen, wenn das ortsübliche Ausmaß überschritten wird. Für die Beurteilung ist nicht das Empfinden des betroffenen Grundstückseigentümers maßgebend, sondern das eines Durchschnittmenschen.“ Auf besonders empfindliche Nachbarn wird vom Gesetz her also keine Rücksicht genommen. „Lautstarkes Fernsehen oder sehr laute Musik sind jedoch eine Belästigung, die man sich nicht gefallen lassen muss. Wer sich gestört fühlt, kann die Polizei rufen oder auf Unterlassung klagen“, so der Rechtsanwalt.
Wer keinen dieser relativ leisen Mähroboter besitzt, kann mit Rasenpflege ebenfalls gehörig Krach verursachen. Hennerbichler: „Grundsätzlich gilt, dass zwischen 22 Uhr und 6 Uhr früh jeglicher Lärm zu unterlassen ist, in manchen Gemeinden sogar bis 7 Uhr. Eine Mittagsruhe ist meist zwischen 12 und 13 Uhr festgelegt. Jede Gemeinde kann hier eigene ortspolizeiliche Verordnungen erlassen. An Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen überhaupt verboten.“

Lagerfeuer erlaubt

Grill- oder Lagerfeuer stellen, sofern keine extreme Geruchs- oder Rauchentwicklung entsteht, kein Problem dar.
Grundsätzlich darf man also im eigenen Garten alles, es muss eben im Rahmen bleiben und darf nicht übermäßig laut und störend sein.
Bei Kindern ist das Alter entscheiden. Schülern ist es bereits zuzumuten, Rücksicht zu nehmen. Für Babys und Kleinkinder gelten keine Vorschriften. Sie dürfen also selbst während der Mittagszeit laut sein. Schreien Babys die ganze Nacht durch, ist das zwar für alle sehr anstrengend, ein Grund, vor Gericht zu ziehen, ist das jedoch nicht.

"Grüne Konflikte"

Viel klarer als bei Lärm oder Geruchsbelästigung ist die Gesetzeslage bei Pflanzen, die über die Grundstücksgrenze ragen. „Die häufigsten Nachbarschafts-Streitigkeiten in unserer Kanzlei betreffen genau dieses Thema“, so Rechtsanwalt Michael Hennerbichler aus Freistadt.
Der Anwalt erläutert die Rechtslage: „Wachsen Äste über die Grenze spricht man von Überhang. Das sogenannte Überhangsrecht erlaubt Nachbarn, diese Äste entweder abzuschneiden, oder auch die Früchte des überhängenden Astes zu ernten.“ Dabei muss man allerdings fachmännisch vorgehen. Bäume oder Sträucher dürfen nicht beschädigt werden. Das Betreten des Nachbargrundstückes ist nicht erlaubt.
Grundsätzlich hat der „beeinträchtigte“ Nachbar die Kosten der Entfernung von Wurzeln oder Ästen selbst zu tragen, außer diese haben bereits Schäden verursachen.

Kommentar

Oft sind es die
Kleinigkeiten ...

Im Frühling und Sommer geht es oft heiß her – vor allem was die Beziehung zu den Nachbarn betrifft. Laute Gartenpartys, Grillfeste, Musik-Sessions auf der Terrasse: Viele Kleinigkeiten können dermaßen nerven, dass dann nur ein einziger Vorfall genügt, um das Fass zum Überlaufen zu bringen. Wenn man sich belästigt fühlt, sollte der erste Weg der des persönlichen Gespräches sein. Viele sind sich gar nicht bewusst, welche Kleinigkeiten auf andere Anrainer störend wirken. Bei einem Kaffee kann so manches Problem bereinigt werden. Manchmal sollte man auch über seinen Schatten springen. Toleranz ist dort angebracht, wo es um die Kleinsten geht. Kinderschreien und -lachen kann man nicht reglementieren. Natürlich sind die Eltern gefordert, ihren Nachwuchs nicht immer und überall ungehemmt brüllen zu lassen. Es gehört aber einfach dazu, dass im Garten gespielt, gesungen und auch mal etwas lauter gestritten wird. Es gibt eben einen Unterschied zwischen ausgelassenen und schlecht erzogenen Kindern.

Grillen stellt oft eine Lärm- und Geruchsbelästigung dar. | Foto: panthermedia_net - monkeybusiness
Michael Hennerbichler, Rechtsanwalt in Freistadt | Foto: Maier Eveline
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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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