Gerechtigkeit für Flüchtlingshelfer Heinz Spindler

Verfahren eingestellt. Flüchtlingshelfer Heinz Spindler muss keine Strafe bezahlen.
  • Verfahren eingestellt. Flüchtlingshelfer Heinz Spindler muss keine Strafe bezahlen.
  • hochgeladen von Eva Jungmann

WEITRA (eju). Groß ist die Erleichterung bei Sozialarbeiter und Flüchtlingshelfer Heinz Spindler aus Weitra. Spindler hatte, wie von den Bezirksblättern Gmünd ausführlich berichtet, Achmed, einem sudanesischen Flüchtling, fürs Helfen beim Holzschlichten 110 Euro gegeben. Dafür wurde er angezeigt und die Behörde in Form der Bezirkshauptmannschaft erließ zwei Strafbescheide in der Höhe von 1730 Euro. Außerdem kam es noch zu einer Anzeige seitens der Gebietskrankenkasse. Spindler erhob gegen die Strafe der BH Einspruch mithilfe seines Anwaltes Markus Distelberger. Das Verfahren zog sich knapp 1,5 Jahre in die Länge.


Straferkenntnis aufgehoben

Nun endlich gibt es ein Happy End, wie Spindler im BB-Gespräch erfreut berichtet: "Mit Beschluss vom 7. März 2016 wurde das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmünd wegen Verstoßes gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz in der 2. Instanz vom Landesverwaltungsgericht Niederösterreich aufgehoben und das Verfahren eingestellt."

Freundschaftsdienst

Das Verwaltungsgericht habe sich dabei im Wesentlichen auf die jahrelange freundschaftliche Beziehung des Asylwerbers mit dem Beschuldigten Heinz Spindler und auf dessen ehrenamtliches Engagement bezogen. Die vom Asylwerber geleisteten Arbeiten wurden nicht als Dienstverhältnis im juristischen Sinne beurteilt, sondern als Freundschafts- und Gefälligkeitsdienst eingestuft.
In zwei vorhergegangenen Verfahren betreffend der Verletzung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes wurde sowohl von der NÖ Gebietskrankenkasse als auch von der Bezirkshauptmannschaft Gmünd ermittelt.


Zahlungen waren karitativ

Die Erhebungen der NÖ Gebietskrankenkasse ergaben, dass die Zahlungen für die Mithilfe das Asylwerbers bei diversen Arbeiten karitativer bzw. altruistischer Natur gewesen seien. Es habe daher kein Dienstverhältnis bestanden und dadurch wurde auch kein sogenannter Beitragszuschlag seitens der NÖGKK vorgeschrieben. Diese Rechtansicht war ausschlaggebend dafür, dass sich die Bezirkshauptmannschaft Gmünd dieser Erkenntnis angeschlossen hat und das Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sozialversicherungsgesetz ebenfalls eingestellt hat.

Änderung des Gesetzes

Heinz Spindler atmet auf: „Nach den mehr als 14 Monate dauernden Strafverfahren, die psychisch sehr belastend waren, bin ich nun sehr erleichtert, dass sich letztendlich die Gerechtigkeit durchgesetzt hat. Ich hoffe, dass diese Strafverfahren und die damit verbundenen psychischen und materiellen Aufwendungen zumindest insofern einen Nutzen haben, dass sie die menschenrechtswidrige Gesetzgebung, die Menschen zu jahrelangem Nichtstun verurteilt, wieder bewusst gemacht haben und dass möglichst bald und wie von vielen Experten und NGOs immer wieder gefordert, Gesetzesänderungen erfolgen werden!“

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