Landesgericht Krems
Trotz Waffenverbots mit Luftdruckpistole geballert und sich selbst verletzt
BEZIRK GMÜND. Gegen den wegen Körperverletzung vorbestraften 26-jährigen Arbeiter aus dem Bezirk Gmünd besteht seit 2019 ein Waffenverbot. Im Prinzip verhält er sich wohl, geht brav arbeiten. Wenn er jedoch Alkohol trinkt, passieren hin und wieder Blödheiten.
Auf Dosen geschossen
So auch im Juni 2021, als er gemeinsam mit einem 21-jährigen Freund, trotz aufrechtem Waffenverbot, mit einer CO2-Pistole auf Dosen und Blechscheiben ballerte. Ein Abpraller traf ihn in die Stirn. Im Spital wurden die Splitter entfernt und auch Anzeige erstattet. Dies ist bei Schussverletzungen Pflicht.
Ein Unbekannter
Als der 26-Jährige von der Polizei dazu befragt wurde, gab er an, ein Unbekannter hätte auf ihn geschossen, um seinen Verstoß gegen das Waffenverbot zu verheimlichen. Dies brachte ihm am Kremser Landesgericht neben der Anklage des Verstoßes gegen das Waffengesetz auch eine wegen falscher Zeugenaussage ein.
Blöde G'schicht
Vor Gericht meinte der Beschuldigte, er sei betrunken und alles eine blöde G‘schicht gewesen. Der Freund, der beim Ballern dabei gewesen war, sagte, „das ist ja gar keine richtige Waffe“. „Bei einem Waffenverbot darf man eine Waffe nicht einmal angreifen“, darauf die Richterin. Sie verurteilte den 26-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Waffenverbot und Vortäuschung einer Straftat zu sechs Monaten bedingter Haft. Nicht rechtskräftig. -Kurt Berger
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