Landesgericht Krems
Trotz Wegweisung seine Ex gestalkt
Ein 35-Jähriger aus dem Bezirk Gmünd wurde am Kremser Landesgericht wegen beharrlicher Verfolgung seiner Ex-Lebensgefährtin zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt. Zudem wurde ihm ein Kontaktverbot erteilt.
GMÜND-WAIDHOFEN/THAYA. Die Beziehung währte nahezu 15 Jahre und war von der krankhaften Eifersucht des Mannes geprägt. Schließlich die Trennung, die der 35-Jährige nicht akzeptieren wollte. Obwohl bereits ein Annäherungsverbot gegen ihn bestand und ein Verfahren wegen häuslicher Gewalt im Laufen war, suchte er weiter die Nähe zur Ex. Deshalb musste er sich jetzt vor Gericht verantworten.
Permanent verfolgt und belästigt
Die Anklage warf ihm vor, oftmals beim Wohnhaus der Ex vorbeigefahren zu sein. Zudem bombardierte er sie mit Freundschaftsanfragen über Social Media. Einmal lauerte er der Verflossenen beim Sole-Bad-Hotel auf, als diese sich endlich wieder einmal außer Haus traute und mit ihrer Mutter und einer Freundin essen gehen wollte.
Auch als das Opfer einmal mit einer Freundin in eine Disco nach Vitis fuhr, rief er diese dort an, um ihnen Angst zu machen, indem er drohte ebenfalls hinzukommen.
Reue gezeigt
Der Beschuldigte wurde aus der U-Haft vorgeführt. Er bekannte sich schuldig, beteuerte, dass ihn die Haft geläutert hätte und ihm alles sehr leid tue. Er sei auch bereit, eine Therapie zu absolvieren.
Die Anwältin des Opfers, Sonja Hübner, forderte 1500 Euro für erlittene Qualen ihrer Mandantin. Diese leide unter Schlaf- und Angststörungen, fühle sich immer noch verfolgt, traue sich kaum aus dem Haus.
Leide an Verfolgungswahn
Die Zeuginnen bestätigten die Vorfälle. Die Betroffene gab an, dass sie seit den Vorfällen unter Verfolgungswahn leide.
Der Richter verhängte eine viermonatige Haftstrafe mit dreijähriger Bewährung wegen Stalkings. Dem Opfer sprach er 1000 Euro zu. Zudem ordnete er für den 35-Jährigen Bewährungshilfe sowie Psychotherapie an. Rechtskräftig.
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