Gmünd: Kostpieliger Patentstreit in USA
NBG-Chef Karl Bauer focht einen vierjährigen Krieg gegen einen Mitbewerber sowie die eigenen Anwälte aus.
GMÜND (eju). Wer als Europäer in den USA eine Firma gründen möchte, kann, wenn er Pech hat, eine Menge Geld los sein, ehe noch ein einziger Spatenstich dafür erfolgt ist. Diese bittere Erkenntnis und Erfahrung musste NBG-Chef Karl Bauer machen.
Tochterunternehmen geplant
Einen sechsstelligen Eurobetrag kostete Bauer bisher der Versuch, in Virginia ein Glasfaser-Tochter-unternehmen der NBG zu etab-lieren. Dieser Plan endete nach einer diesbezüglichen Pressekonferenz vor Ort: Kaum hatte Bauer bekannt gegeben, dass er vier Millionen Euro investieren und 25 Arbeitsplätze schaffen wolle, trat ein amerikanischer Mitbewerber auf den Plan, der mittels einer einstweiligen Verfügung Bauers Pläne stoppen ließ.
"Anders als in Europa erlaubt die amerikanische Gesetzgebung, dass man sich einem Vorverfahren vor einem eigentlichen Gerichtsverfahren stellen muss. Wenn man das nicht tut, kann es noch viel teurer werden. In meinem Fall behauptete der Mitbewerber aus Texas, die geplante Produktion würde seine Patentrechte verletzen. Wir mussten mit Hilfe mehrerer Anwälte in dem Vorverfahren nun das Gegenteil beweisen", berichtet Bauer über die eigentümliche amerikanische Gesetzgebung.
Zusätzliche Anwälte nötig
Zusätzliche Anwälte nötig
Und hier beginnt ein ebenfalls typisches amerikanisches Spiel, frei von Moral.
Bauer nahm sich einen texanischen, regionalen Anwalt zu Hilfe. Bald war klar, dass dieser binnen der nötigen Frist eine geforderte Stellungnahme nicht allein bewältigen würde können. Daher machte man sich mit dem Anwalt auf, eine größere Kanzlei zur Unterstützung beizuziehen. Diese war ebenfalls in Texas beheimatet und früher für den nun klagenden Mitbewerber tätig.
Bauer flog nach Amerika und stellte im direkten Gespräch wie auch in schriftlicher Form klar, dass es einen finanziellen Rahmen gebe, bis zu dem die neue Anwaltskanzlei tätig sein dürfe. Beim Erreichen des Limits, sollte, so die Vereinbarung, Bauer informiert werden. Die Zusammenarbeit wurde mittels Vertrag besiegelt, den Bauers erster Anwalt zuerst auf mögliche Fußangeln überprüft und für "ok" befunden hatte.
Sittenwidriger Vertrag
"Leider hat er dabei einen Satz übersehen. Darin heißt es, dass alle getätigten Vereinbarungen im Falle von eintretenden Streitigkeiten hinfällig sind. Und zu diesen Streitigkeiten kam es prompt, als mir die Anwaltskanzlei eine Zwischenrechnung vorlegte, die den ursprünglichen Rahmen fast um das Vierfache überstieg. Dieser Vertrag war sittenwidrig", berichtet Bauer.
Horrende Anwaltskosten
Horrende Anwaltskosten
Nun musste Bauer über zwei Jahre lang gegen seine eigenen Anwälte prozessieren und gleichzeitig auch die einstweilige Verfügung des Mitbewerbers abwehren.
Herausgekommen ist bei der Sache schlussendlich, dass NBG in Amerika kein Tochterunternehmen errichtet, bisher Anwaltskosten in sechsstelliger Höhe zu begleichen hatte und die Forderung der einstigen eigenen Anwälte immer noch nicht vom Tisch ist.
"Die US-amerikanische Gesetzgebung ermöglicht großen Firmen, missliebige Konkurrenten von vornherein mittels Klagen lahm zu legen und somit deren Etablierung zu verhindern", so die Zusammenfassung der USA-Erfahrung von Karl Bauer.
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