Anrainer überlegen Beschwerde gegen Kiesabbau von Arthofer

Der Kiesabbau in Deinham könnte bald das Gericht beschäftigen. | Foto: Foto: Fotolia/AfricaS.
  • Der Kiesabbau in Deinham könnte bald das Gericht beschäftigen.
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HARTKIRCHEN (bea). Bis Ende dieser Woche läuft die Frist für eine mögliche Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof gegen die Erweiterung der Kiesabbaufläche der Firma Arthofer in der Ortschaft Deinham von sechs auf 17,5 Hektar. "Es ist nicht so, dass wir aus Prinzip dagegen sind, aber man kann über den kleinen Bürger auch nicht einfach drüberfahren", sagt Anrainer Johann Augdoppler. Die Firma Arthofer habe ursprüglich die Errichtung eines drei Meter hohen Schutzwalls sowie die Einhausung der Sortieranlage versprochen, doch dann den Plan nochmals abgeändert.
"Die Anrainer waren sich nicht einig. Sie intervenierten auch gegen die Variante mit Schutzwall und Einhausung. Daher wurde schließlich der günstigere Entwurf eingereicht", sagt Firmenchef Gustav Arthofer. Sollten ihm die Anrainer jedoch zusichern, dass sie keinen Einspruch beim Verfassungsgerichtshof machen, würde er die Wünsche der Anrainer noch berücksichtigen: "Selbstverständlich würde dies von den Anwälten schriftlich festgelegt", betont Arthofer. Er bemühe sich um eine optimale Lösung. Zudem ermögliche er auf rund 30 Hektar die Errichtung eines Wasserversorgungsbrunnens für die Allgemeinheit sowie auf rund neun Hektar eine sogenannte Organismen-Aufstiegshilfe zwischen Aschach und Donau für die Fische.

Lärmbelastung unter
den zugelassenen Werten

Arthofer verweist darauf, dass es seit der Bewilligung der bestehenden Kiesaufbereitungsanlage im Jahr 2000, keine einzige Beschwerde wegen Lärms gegeben habe. "Auch künftig wird die Lärmbelastung deutlich unter den zugelassenen Werten liegen", verspricht Arthofer. Da der Kies unter Wasser gebaggert werde, komme es auch zu keiner Staubbelastung. "Zu Staub könnte es nur dann kommen, wenn von Osten her ein Sturm aufziehen würde. Doch dies kommt so gut wie nie vor", sagt Arthofer.

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