"Ruine Alt Eferding"
Bezirkshauptstadt gewinnt Besitzstörungsklage
Einen ersten Teilerfolg konnte die Stadtgemeinde Eferding kürzlich in der Causa "Ruine Alt Eferding“ am ehemaligen Stadtsaalareal verbuchen.
EFERDING. Zum Hintergrund: Im Frühsommer herrschte zumindest für kurze Zeit rege Bautätigkeit am Stadtsaal-Areal. Unter anderem wurde dabei entlang des Areals ein Teil des Durchgangs vom Stadt- zum Kirchenplatz zerstört. Dieser wurde in weiterer Folge gesperrt. F In weiterer Folge wurde der Durchgang gesperrt. Für den Eferdinger Gemeinderat erfolgten die Beschädigung und Absperrung des Durchgangs – den zum Beispiel Fußgänger seit jeher benutzen – "unnötigerweise und zu Unrecht". Die Verantwortlichen der Stadtgemeinde beim Bezirksgericht Eferding Besitzstörungsklage einreichten. Dem ging ein einstimmiger Gemeinderatsbeschluss voraus. Die Klage ist nun kürzlich zu Gunsten der Stadtgemeinde und Allgemeinheit entschieden worden.
Absperrung muss beseitigt werden
Die Verantwortlichen der Alt-Eferding-Baukultur GmbH&Co KG – das Unternehmen ist Eigentümer des Areals – wurden von den Richtern verpflichtet, die Absperrung zu beseitigen. Darüber hinaus müssen sie eine asphaltierte Wegfläche von mindestens drei Metern zum Begehen und Befahren schaffen. Dafür haben sie "ab Zustellung des Endbeschlusses" 14 Tage Zeit. Auch müssen solche "Störungen künftig unterlassen werden".
Zeitfenster: vier Wochen
Die Verantwortlichen des Unternehmens können nun innerhalb von vier Wochen gegen den Beschluss vorgehen. "Laut Spruch des Gerichtes kann der Endbeschluss jedoch schon vor dessen Rechtskraft vollstreckt werden. So oder so ist der Weg bis etwa Mitte August wieder herzustellen", heißt es in einer Presseaussendung.
Sollte sich das Unternehmen gegen die gerichtliche Aufforderung, den Weg wiederherzustellen, weigern, könnte das die Stadtgemeinde durchsetzen. Die Kosten würden anschließend bei der Alt-Eferding-Baukultur GmbH&Co KG eingefordert. "Das Verfahren mag zwar somit noch nicht formell abgeschlossen sein, der Weg sollte aber demnächst wieder für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen", heißt es in der Aussendung weiter.
"Causa Stadtsaal" noch nicht gelöst
Gelöst ist die Gesamtsituation "Causa Stadtsaal" damit jedoch noch nicht. Erst im März 2021 reichte die Stadt eine "Klage auf Rückkauf" gegen das Bauunternehmen ein. Der Gründe dafür waren verstrichene Fristen: So hätte das Unternehmen das Areal innerhalb von zehn Jahren nach Kauf auch neu bebauen müssen. "Diese Verpflichtung wurde bis heute nicht erfüllt", heißt es in dem Schreiben weiter.
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