Schulbeginn
Finanzielle Unterstützung für Familien zum Schulbeginn

- Hannes Humer (l.) und Mario Hermüller (r.).
- Foto: ÖAAB OÖ
- hochgeladen von Florian Meingast
Schulbeginn und laufende Ausgaben während des Schuljahres stellen für viele Familien eine finanzielle Belastung dar. Die Verantwortlichen des OÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB haben daher eine Übersicht über Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Familien zusammengestellt.
BEZIRKE. Schulstartgeld
Man erhält 100 Euro für schulpflichtige Kinder für die auch Familienbeihilfe bezogen wird. Wird mit Familienbeihilfe im September ausbezahlt.
OÖ. Wintersportwoche
Land Oberösterreich stellt Schülern einen Gutschein über eine Liftkarte für die Dauer des Schulschikurses zur Verfügung. Voraussetzung: Die Wintersportwoche findet in einem Schigebiet im Land statt.
OÖ. Wintersporttage
Schüler erhalten einen Gutschein für bis zu drei Halbtages-Liftkarten pro Saison. Voraussetzung: Wintersporttage finden während des Volksschulunterrichts oder der Kindergartenbetreuung in einem Schigebiet im Land statt.
Schulveranstaltungshilfe des Landes
Förderung wenn mindestens ein Kind während des Schuljahres an viertägiger Schulveranstaltung teilgenimmt. Alternativ: mehrere Kinder nehmen an mehrtägiger Veranstaltungen mit mindestens einer Nächtigung teil. Der Zuschuss beträgt, abhängig von Anzahl der Nächtigungen, bis zu 125 Euro (5+ Tage).
Unterstützung des Bundes
Einmalig bis zu 180 Euro Förderung je nach sozialer Bedürftigkeit und Dauer der Schulveranstaltung. Voraussetzung: Veranstaltung muss mindestens fünf Tage außerhalb der Schule stattfinden.
Schulfahrtbeihilfe
Wenn mindestens zwei Kilometer eines Schulweges nicht mit kostenloser Beförderung oder Schülerfreifahrt zurückgelegt werden können, erhält man, abhängig von Länge des Schulweges und Anzahl der Schulbesuchstage, bis zu 39,40 Euro pro Monat.
Schulbeihilfe
Schulbeihilfe erhält man bei Besuch einer mittleren oder höheren Schule ab Schulstufe 10. Voraussetzung ist soziale Bedürftigkeit. Grundbetrag beträgt 1.130 Euro. Dieser wird in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert.
Heimbeihilfe
Heimbeihilfe erhält man bei Besuch einer mittleren, höheren oder polytechnischen Schule ab Schulstufe 9. Voraussetzung neben sozialer Bedürftigkeit: Hin- und Rückweg sind nichr zumutbar und Schüler wohnen deshalb nicht im Elternhaus. Grundbetrag (1.380 Euro) wird in bestimmten Fällen erhöht oder vermindert.
Nähere Informationen hier.
Die beiden ÖAAB-Bezirksobleute Hannes Humer (Grieskirchen) und Mario Hermüller (Eferding) sind sich darüber einig, dass
"neben der Durchsetzung unserer politischen Ziele die Service-Information zu wichtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Förderungen im Mittelpunkt der Arbeit des ÖAAB Oberösterreich steht. Gerade Familien mit Kindern liegen uns besonders am Herzen."
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