Kündigungen sind auch im Krankenstand möglich

Die AK rät von einvernehmlichen Kündigungen während des Krankenstands ab. | Foto: Foto: Subbotina Anna/Fotolia
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EFERDING. Firmen wollen ältere, kranke Beschäftigte loswerden, kritisiert die Arbeiterkammer Eferding: "Mittlerweile gehört es fast zum Tagesgeschäft, dass sich krank gewordene und deshalb gekündigte Arbeitnehmer an die Arbeiterkammer wenden", sagt Franz Brutter, Leiter der AK-Bezirksstelle Eferding. Auffällig sei, dass sich dabei jene Fälle häufen, bei denen die Beschäftigten älter als 45 Jahre sind und nur noch einige Monate bis zum Pensionsantritt vor sich hätten.
"Viele Arbeitenehmer wissen nicht, dass man auch im Krankenstand gekündigt werden kann", erklärt Brutter. Tritt dieser Fall ein, sollte man die Lohnabrechnungen ganz genau überprüfen. Der Betrieb muss bei der Kündigung im Krankenstand so lange weiterbezahlen, bis der Beschäftigte wieder gesund geschrieben ist oder maximal so lange, wie die Entgeltfortzahlungspflicht andauert - und das auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus. Die Dauer der Entgeltfortzahlungspflicht ist von verschiedenen Faktoren abhängig, auch von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Daher rät die Arbeiterkammer davon ab, einvernehmlichen Kündigungen im Krankenstand zuzustimmen. Denn dann spart sich das Unternehmen die Entgeltfortzahlung. Der Betroffene bekommt dann gleich das niedrigere Krankengeld der Gebietskrankenkasse.

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