Vom Wunder der Gleichzeitigkeit im Kindergarten
Kindergärtnerinnen werden gesetzlich zum Multitasking angehalten
Frauen sagt man gelegentlich nach, sei seien "multitasking-fähig", also in der Lage, mehrere Dinge gleichzeitig in ungeteilter Aufmerksamkeit zu erledigen. Neu eintretenden burgenländischen Kindergärtnerinnen will der Landtag das Multitasking nun sogar gesetzlich vorschreiben. Zwei Stunden pro Woche sollen sie gleichzeitig Kinder betreuen und Vorbereitungsarbeiten erledigen.
Landtag plant Gesetz
Laut Gesetzesentwurf, der letzte Woche den zuständigen Landtagsausschuss passiert hat, zählt "zu den Vor- und Nachbereitungsarbeiten auch die Beaufsichtigung der Kinder vor Beginn und nach Ende der Gruppenarbeitszeit". Wenn der Dienstgeber - in den meisten Fällen die Gemeinde - das anordnet, beträgt diese Parallelzeit bis zu zwei Stunden wöchentlich.
Protest-Stimmen
"Unverantwortlich" ist die geplante Maßnahme in den Augen der burgenländischen Berufsgruppenvertretung. Die Kindergärtnerin könne zur selben Zeit nicht die Vor- und Nachbereitung sowie die Betreuung für die Kinder professionell erfüllen, hält Tamara Falb, Obfrau der Berufsgruppe, in einer Stellungnahme fest. Die ebenfalls ins Auge gefasste Novellierung des Gehaltsschemas werde jedenfalls begrüßt.
"Sobald Kinder anwesend sind, gilt im Kindergarten die Aufsichtspflicht", macht Doris Wurglits vom Caritas-Kinderbetreuungswerk "Kinder in die Mitte" aufmerksam. Bei einer Vermischung von Beaufsichtigung mit Vor- und Nachbereitungszeit könne keine der beiden Aufgaben optimal erfüllt werden, heißt es in der Stellungnahme.
Tamara Falb von der Berufsgruppe hofft, dass der umstrittene Passus noch bis zum endgültigen Landtagsbeschluss im Juli aus dem Gesetz herausverhandelt werden kann.
Unter den Kindergärtnerinnen ist der Unmut jedenfalls groß. Vom Kindergarten Bruckneudorf ausgehend wurde bereits der Aufruf gestartet, Protest-Unterschriften unter den Eltern zu sammeln.
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