Nationalrat beschließt finanzielle Hilfe nach Frostschäden
Die Versicherungsprämienförderung für Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, die derzeit für Hagel und Frost gilt, wird ausgeweitet. Das hat der Nationalrat beschlossen.
Künftig gibt es aus dem Katastrophenfonds auch Förderungen für Versicherungen gegen bisher nicht versicherbare Schadensereignisse wie etwa Dürre, Stürme oder Starkregen. Damit wird eine umfassende Ernteversicherung leichter finanzierbar.
Zur Finanzierung stellt der Bund aus dem Katastrophenfonds bis zum Jahr 2020 insgesamt 37,9 Millionen Euro bereit.
Die Frostschäden im Obst- und Weinbau haben für viele bäuerliche Betriebe dramatische Auswirkungen. Für Betriebe, die durch die jüngsten Fröste existenzgefährdende Schäden erlitten haben, hat der Nationalrat aus dem Katastrophenfonds 50 Millionen Euro als einmalige Soforthilfe beschlossen.
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