Weitere Maßnahmen angekündigt
Bezirk Innsbruck-Land erlässt nun Verbote
INNSBRUCK-LAND. In einem Schreiben, das den Bezirksblättern vorliegt und an die Gemeinden des Bezirks Innsbrucks-Land gestern ausgesandt wurde werden weitere Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um eine Verbreitung des Coronavirus vorzubeugen.
Im Bezirk Innsbruck-Land hat der Bezirkshauptmann Michael Kirchmair, den Bewohnern untersagt, Seilbahnen und Skibusse zu benützen. Das Verbot wird mit Montag in Kraft treten. Als weitere Maßnahme dürfen BewohnerInnen von Innsbruck-Land keine Gaststätten mehr besuchen. Ausgenommen davon ist die Verabreichung von Speisen zur Grundversorgung. Für diese Betriebe gilt die vom Bund festgelegte Sperrzeit um 15 Uhr. Lieferservices sind von der Verordnung ausgenommen. Dieses Verbot soll voraussichtlich am Dienstag in Kraft treten. Für die Bewohner der Gemeinden im Bezirk Innsbruck-Land sowie für die in diesen Gemeinden aufhältigen Personen ist der Besuch sämtlicher in den Gemeindegebieten befindlichen Gastgewerbebetriebe, die rein der Unterhaltung dienenden Aktivitäten darbieten, verboten. Diese Maßnahmen gelten innerhalb der Betriebsräume und außerhalb auf den Freiterrassen, Gastgärten und den vorgelagerten Freiflächen.
Zahl der Infizierten steigt weiter
Die Zahl der Infizierten steige im Bezirk Innsbruck-Land rapide an, so die Bezirkshauptmannschaft. Die Verordnung gilt nun bis 13. April 2020 und wird mit Geldstrafen bis 1.450 Euro sanktioniert. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben die Beschränkungen zu überwachen und gegebenenfalls sicherheitspolizeilich einzuschreiten. Diese Verordnung hat das Ziel, die Weiterverbreitung des Coronavirus zu verhindern. Weitere Informationen zum Coronavirus finden sie hier.
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