19-Jähriger riss Rivalen mit Faustschlägen aus dem Schlaf

- Privatbeteiligtenvertreter Jürgen Brandstätter
- Foto: Probst
- hochgeladen von Bezirksblätter Archiv (Johannes Gold)
ST. PÖLTEN (ip). An ein Erdbeben dachte ein 22-jähriger St. Pöltner, als er am Morgen des 28. Juni dieses Jahres im Schlaf bemerkte, dass sein Bett wackelte. „Da hab ich plötzlich einen Schlag nach dem anderen ins Gesicht bekommen“, ergänzte der Bursche, der völlig überrumpelt feststellte, dass der Ex-Freund einer befreundeten Schülerin auf ihm kniete.
Während er selbst im Stockbett oben lag, schlief die 17-jährige Schülerin im unteren Bett. Beide hatten nicht mitbekommen, dass der 19-jährige Angreifer die Eingangstüre des Wohnhauses eingetreten hatte und schnurstracks in das Zimmer des Opfers stürmte, das durch die Faustschläge Prellungen am Kopf, im Nacken, an Schulterblatt und Ellbogen davontrug, bevor die 17-Jährige ihren eifersüchtigen Exfreund losreißen konnte. Perplex verließ der 22-Jährige das Zimmer, um eine Zigarette zu rauchen.
"Mit dem Irren alleine gelassen?"
„Da habe Sie das Mädchen mit dem Irren alleine gelassen?“, wollte Richter Markus Grünberger im Prozess am Landesgericht St. Pölten wissen. „Ja“, bestätigte der Zeuge. Als er zurück ins Zimmer kam, versetzte ihm der alkoholisierte Rivale noch einen Tritt in den Bauch, bevor er mit der Schülerin in die eigene Wohnung fuhr. „Sicher nicht freiwillig“, behauptete das Opfer, während die Freundin sagte, dass sie aus Angst um den 22-Jährigen mitgefahren sei. Erst dann habe er wegen der eingetretenen Türe die Polizei verständigt.
Der vierfach vorbestrafte Beschuldigte kam in U-Haft, wurde aber nach zwei Wochen wieder auf freien Fuß gesetzt. Statt unauffällig auf seinen Prozess zu warten, begann er danach via Facebook und Handy die Familie der Schülerin zu bedrohen und bombardierte sie mit zig SMS täglich, bevor er neuerlich in U-Haft landete.
„Bei ihm hat ein Umdenken stattgefunden“, erklärte Verfahrenshelfer Peter Kolb, der vor allem ersuchte, bedingte Vorstrafen von insgesamt 15 Monaten nicht zu widerrufen. Den Forderungen von Privatbeteiligtenvertreter Jürgen Brandstätter in Höhe von 3.000 Euro Schmerzensgeld kam Kolb im Namen seines Mandanten auf halbem Weg entgegen.
Opfer Schmerzensgeld zugesprochen
Grünberger verurteilte den 19-Jährigen zu neun Monaten Haft und widerrief zusätzlich die erste bedingte Vorstrafe von fünf Monaten. Die Bewährungsfrist der restlichen Strafen wurde auf fünf Jahre verlängert. Dem Opfer wurde Schmerzensgeld in Höhe von 1.516, 20 Euro zugesprochen (nicht rechtskräftig). Eine Zusatzstrafe erwartet den Beschuldigten möglicherweise noch im Zusammenhang mit Suchtmitteln und Verleumdung eines Polizeibeamten. Die diesbezüglichen Fakten wurden im aktuellen Prozess ausgeschieden.



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