Reisebüroangestellte veruntreute 139.000 Euro
ST. PÖLTEN (ip). Bereits 2011 wurde eine Angestellte eines Reisebüros wegen Veruntreuung von Geld für Reisegutscheine zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Das habe sie vergessen, meinte die 25-Jährige in einem neuerlichen Prozess am Landesgericht St. Pölten.
Abermals angestellt in einem Reisebüro der Landeshauptstadt steckte die Wiederholungstäterin ab September 2013 zunächst 27.000 Euro, die sie für Reisegutscheine erhielt, in die eigene Tasche und manipulierte die elektronische Buchhaltung. 2014 flog sie auf, wurde von ihren Arbeitgebern jedoch weiter beschäftigt, um den Schaden abzuarbeiten. Etwa zwei Wochen später setzte sie ihre kriminellen Handlungen fort und veruntreute weitere 112.000 Euro, wovon nur ein geringer Teil bisher gutgemacht wurde.
„Ich brauchte Geld für Drogen!“, nannte die Angeklagte ihr Motiv – Für den Richter allerdings kein glaubwürdiges Argument. Erstens sei bereits ihr Bruder während eines Prozesses „plötzlich süchtig geworden“, andererseits nannte die Frau eine extrem hohe Menge, deren Konsum auch anderen auffallen hätte müssen.
Der Vermutung von Staatsanwalt Karl Fischer entsprechend, verbrauchte die 25-Jährige das Geld hauptsächlich für Alltägliches, wie etwa teure Kosmetika und Kleidung, was die Beschuldigte letztlich auch bestätigte. „Sie ist offensichtlich unbelehrbar“, begründete Fischer seine Forderung nach einer strengen Bestrafung.
Der Schöffensenat verurteilte die 25-Jährige zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren, davon zwei bedingt (nicht rechtskräftig). Zur Schadensgutmachung, mittlerweile noch in Höhe von 75.000 Euro, meinte der Richter: „Die Firma wird vermutlich die nächsten zehn Jahre damit verbringen, das Geld von Ihnen zu bekommen!“
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