St. Pölten bekämpft Klage der Raiffeisen Landesbank
ST. PÖLTEN (red). Der St. Pöltner Gemeinderat beschloss in seiner vergangenen Sitzung, die Klage der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien zu bekämpfen. Der Rechtsanwalt der Stadt, Lukas Aigner, empfahl den Mitgliedern des Gemeinderates in einer nichtöffentlichen Sitzung, diesen Schritt zu gehen. Die Klagsbeantwortung soll bis zum 17. Dezember 2014 eingebracht werden.
Raiffeisen hat St. Pölten geklagt
Wie berichtet wurde der Stadt St. Pölten eine Klage der RLB NÖ-Wien über 66,9 Millionen Euro zugestellt. Es handelt sich dabei um eine Reaktion der Bank auf die Einstellung der Zahlungen durch St. Pölten aus dem gerichtsanhängigen Swap-Geschäft.
St. Pölten hatte die Quartals-Zahlungen aus dem fraglichen Swap im März 2014 eingestellt, nachdem auch die Gemeindeaufsichtsbehörde in einem gleich gelagerten Fall die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes angezweifelt hatte und zwei Gutachten den Ausstieg auf Grund des steigenden Schweizer-Franken-Risikos empfohlen hatten.
Richtungsweisende Urteile
Neben Aigner zeigt sich auch Bürgermeister Matthias Stadler zuversichtlich, dass die Stadt das Verfahren gewinnen werde: „Es gibt immer mehr Gerichtsentscheidungen in Österreich und international, die feststellen, dass die Banken beim Verkauf der Swaps an die Kommunen ihre Sorgfalts-und Informationspflichten grob missachtet haben und die Geschäfte daher ungültig sind.“
Zuletzt erging gegen die RLB NÖ-Wien im Swap-Prozess der Stadt Bruck/Leitha ein erstinstanzliches Urteil. Das Handelsgericht Wien hatte das Geschäft für ungültig erklärt, weil die Bank schwere Beratungsfehler begangen, Interessenskollisionen nicht offengelegt und insbesondere die Stadt über den anfänglichen negativen Marktwert des Geschäfts nicht aufgeklärt habe. „Der Sachverhalt im Fall Bruck/Leitha ist mit jenem in St. Pölten praktisch ident“, so Aigner, „das Bruck-Urteil ist daher richtungsweisend auch für dieses Verfahren.“ Die Stadt St. Pölten wird die Klage der RLB NÖ-Wien sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach bestreiten und die Abweisung beantragen.
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