Kein Grund zur Panik in Herzogenburg
Waffenbesitz in der Praxis

- Für solche Schusswaffen braucht es eine Genehmigung sowie auch die Ausbildung für den richtigen und sicheren Gebrauch.
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Immer, wenn es zu vermehrten Einbrüchen oder in letzter Zeit auch Amokläufen kommt, werden in der Bevölkerung Stimmen laut, die ein baldiges Aufrüsten und bevorstehende Waffenkäufe prophezeien.
HERZOGENBURG. Die Realität ist dann aber doch eine andere. "Zwar ist nach Vorfällen das Interesse an Selbstschutz natürlich ein Thema", so Waffenhändler Norbert Bauer aus Herzogenburg, „aber in meiner Erfahrung greifen die meisten dann eher zum Pfefferspray als zur Pistole, überhaupt wenn sie sich viel in einer Großstadt aufhalten.“
Im Gegensatz zu Schusswaffen konnte man laut Bauer bei der Nachfrage an Pfefferspray nämlich tatsächlich eine Steigerung feststellen.
Waffengesetz seit 2019
Einerseits Erleichterungen, andererseits Verschärfungen brachte das 2019 in Kraft getretene neue Waffengesetz. Ziel war es, die missbräuchliche Verwendung von Waffen zu verhindern. Erst seitdem wird nicht nur die Menge an Schusswaffen, sondern auch die Zahl der Waffenbesitzer erhoben.

- Kategorie C umfasst Schusswaffen mit gezogenem oder glattem Lauf.
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"Seit der Gesetzesänderung 2019 gibt es auch weitere Meldepflichten durch die Schaffung von nur mehr drei statt vier Kategorien A, B und C. So erklärt sich auch die Steigerung der registrierten Schusswaffen im Bezirk im Vergleich von vor zehn Jahren," so Waffenhändler Norbert Bauer aus Herzogenburg.
Bei Kategorie A handelt es sich um verbotene Waffen und Kriegsmaterial, diese dürfen nicht erworben werden. Die Kategorie B umfasst Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, Kategorie C Schusswaffen mit gezogenem oder glattem Lauf.
So funktioniert der Kauf
"Für Waffen der Kategorie C gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, nach Kauf ist eine dreitägige Wartephase einzuhalten, danach kann man die Waffe abholen. Kategorie B darf ab 21 Jahren abgegeben werden, es braucht dazu allerdings eine Waffenbesitzkarte. Diese beinhaltet ein psychologisches Gutachten und den Waffenführerschein, der alle fünf Jahre zu erneuern ist. Dabei wird der richtige Umgang mit der Waffe und Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Außerdem müssen die Waffen versperrt verwahrt werden, und das wird auch regelmäßig von der Polizei kontrolliert“, erklärt Norbert Bauer.

- Die allermeisten, die eine oder mehrere Waffen zuhause haben, sind Jäger oder Sportschützen.
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Im Allgemeinen findet Bauer auch, dass kein Grund zur Hysterie vor Waffenbesitzern geboten ist: „Die allermeisten, die bei uns eine oder mehrere Waffen zuhause haben, sind Jäger oder Sportschützen, die schon mit dem Thema aufgewachsen sind und eine Tradition weiterführen. Wer wirklich Amok laufen will, der kann das auch völlig ohne eine Schusswaffe.“
Gute Kontrollen
Bezirksjägermeister Johannes Schiesser verweist außerdem auf das Verantwortungsbewusstsein, das in Vorbereitung auf den Besitz einer Waffe vermittelt wird: "Jeder Waffenbesitzer trägt eine besondere Verantwortung bei der Aufbewahrung und im Umgang mit Waffen. Dementsprechend wird bei der Ausbildung, Prüfung und beim regelmäßigen Übungsschießen auf die sichere Handhabung großes Augenmerk gelegt. Die Einhaltung der geltenden Vorschriften, Richtlinien und Vorgaben für eine sichere Handhabung muss für Waffenbesitzer selbstverständlich sein."

- Überprüfungen der Behörde bei Waffenbesitzern finden zumindest alle fünf Jahre, oder auch im Anlassfall, statt.
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Und wem noch immer beunruhigt ist, der kann sich zusätzlich auf die Behörden verlassen: "Überprüfungen finden zumindest alle fünf Jahre, oder auch im Anlassfall, statt. Dabei wird auch die sichere Verwahrung der Waffen durch Organe der Polizei im Auftrag der Behörde überprüft", erklärt Maximilian Kargl von der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, "Waffen und Munition müssen vor unberechtigtem Zugriff geschützt sein."
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