Bauprojekt in Hietzing
Wald oder Park, das ist am Napoleonwald die Frage

- Wo hört das Naturdenkmal auf, wo fängt es an? Dies ist nicht die einzige Frage zum Napoleonwald, die das Gericht beschäftigt.
- Foto: Max Spitzauer/MeinBezirk
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Im Kampf gegen das Bauvorhaben am Napoleonwald konnte jüngst ein Teilerfolg verzeichnet werden. Die Beschwerdeführer könnten überprüfen lassen, ob der Napoleonwald offiziell zum Wald erklärt wird. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien kann aber noch Berufung eingelegt werden.
WIEN/HIETZING. Der Gerichtsakt rund um das Bauprojekt am Rande des Napoleonwalds in Hietzing ist um eine Facette reicher. Nachdem das Verwaltungsgericht Wien die Beschwerde gegen den Baubescheid für das geplante Wohn- und Bürogebäude abgewiesen hat, geht der Kampf an mehreren Fronten weiter. Ein Teilerfolg konnte kürzlich am Verwaltungsgericht erzielt werden.
Die Umweltorganisation "Alliance For Nature", vertreten durch dessen Generalsekretär Christian Schuhböck und Rechtsanwalt Piotr Pyka, beantragte nämlich die Feststellung, dass der westliche Teil des Napoleonwalds sowie der Teil des angrenzenden Grundstücks, wo gebaut werden soll, auch ein Wald im rechtlichen Sinne des Forstgesetzes sind.

- Auf diesem Grundstück soll gebaut werden.
- Foto: Max Spitzauer/MeinBezirk
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Die Stadt Wien ist aber der Ansicht gewesen, dass Umweltorganisationen eine solche „Waldfeststellung“ gar nicht verlangen dürften. Dieser Rechtsauffassung erteilte das Verwaltungsgericht Wien eine Abfuhr und bezeichnete diese laut der Organisation als „nicht nachvollziehbar“.
Revision der Stadt Wien möglich
Bis klar ist, ob "Alliance For Nature" tatsächlich eine "Waldfeststellung" beantragen kann, könnte es aber noch etwas dauern. "Auch wenn die Rechtslage meines Erachtens klar ist, darf die Stadt Wien gegen die Entscheidung eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben", erklärt Anwalt Pyka. In diesem Fall würde der Akt also zur nächsten Instanz wandern. Das wäre dann ein dritter möglicher Verfahrensstrang. An diesem Gerichtshof wird nämlich bereits die Frage der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung behandelt.

- Rechtsanwalt Piotr Pyka beschäftigt sich schon seit vielen Jahren mit Immobilienrecht in Zusammenhang mit Klima- und Umweltschutz.
- Foto: Shodgan Foto/Daria Sanetra
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Und am Verfassungsgerichtshof läuft ein weiteres Verfahren zum Bauprojekt. Dort steht gerade der dabei zugrundeliegende Flächenwidmungs- und Bebauungsplan am Prüfstand. Pyka vertritt hier Anrainerinnen und Anrainer vor Gericht.
Naturdenkmal im Park
Die zentrale Frage ist dabei, ob der Napoleonwald in jenes Grundstück hineinragt, das bebaut werden soll. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, ob ebendieser Napoleonwald ein Wald ist oder nicht. Derzeit gilt dieser als ein Naturdenkmal und teilweise Parkanlage. Damit steht das Areal nur insofern unter Schutz, als dass das Naturdenkmal – genauer die alten Eichen im Park – nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden darf. Wird das Gebiet zum Wald erklärt, verlangen die Beschwerdeführer eine neuerliche Beurteilung des Bauprojekts.
Wer den Kampf gegen das Bauvorhaben unterstützen möchte, kann sich schon den Freitag, 16. Mai, vormerken. Dann veranstaltet die "St. Hubertus"-Bürgerinitiative wieder vor Ort ein Grätzlfest, bei dem man spenden kann. Mehr Infos dazu folgen auf MeinBezirk.
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