Landesgericht Krems
49-Jähriger geriet wieder auf die schiefe Bahn
- Beschuldigter musste wieder vor Gericht.
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Gerichtssäle kennt der Beschuldigte gut. Mit einer Gefängniszelle machte er ebenfalls bereits Bekanntschaft, verbüßte er doch in Tschechien eine Haftstrafe von 26 Monaten wegen unbefugten Handels mit Waffen. Im Dezember 2024 wurde er in Krems vom Vorwurf des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nicht rechtskräftig freigesprochen, jedoch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.
HORN. Jetzt wurde ihm von der Staatsanwaltschaft schwerer Diebstahl durch Einbruch und gewerbsmäßiger Diebstahl vorgeworfen. Der Beschuldigte soll in der Nacht von 23. auf 24. September 2024 in Horn, mit der Absicht einen Pkw zu stehlen, die Glasscheibe eines Autohauses eingeschlagen haben. Auch soll er fremde Kfz-Tafeln auf seinem Pkw montiert haben.
Nicht geständig
Dazu zeigte sich der 49-Jährige nicht geständig. Er sei zwar in jener Nacht vor Ort gewesen, aber nur um im Schutz der Dunkelheit seine Notdurft zu verrichten. Zudem hätte ihn die Polizei kontrolliert, jedoch nichts bei ihm gefunden. Es sei Blödsinn, ins Autohaus einzudringen, wenn zig Autos auf dem Parkplatz davor abgestellt seien.
- Der Angeklagte muss drei Monate einsitzen.
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Schaden gutgemacht
Drei Diebstähle in Hofläden, bei denen der Angeklagte Lebensmittel ohne zu zahlen mitnahm, gab er zu. Den Schaden hätte er jedoch bereits gutgemacht. Der Verteidiger und sein Mandant hofften auf eine weitere bedingte Strafe. Diese Hoffnung erfüllte sich nicht. Der Richter verhängte jetzt zu den fünf Monaten bedingt vom Dezember eine Zusatzstrafe von 10 Monaten wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, sieben davon bedingt. Drei Monate muss der Rückfalltäter absitzen. Vom Einbruch im Horner Autohaus sprach er ihn mangels Beweisen frei. Nicht rechtskräftig.
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