Landesgericht Krems
Sechs Monate bedingt für „ganz blöde Ideen“
- Täuschend ähnliche Pistole.
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Der 25-Jährige aus dem Bezirk Horn musste sich am Kremser Landesgericht wegen gefährlicher Drohung und gewerbsmäßigem Diebstahl verantworten. Er bekannte sich schuldig.
HORN/ZWETTL. Der Beschuldigte war im Jänner 2025 viermal in ein Restaurant in Horn gelangt, da er als früherer Arbeitnehmer den Zugangscode zum Lokal kannte.
2435 Euro gestohlen
Aus einem Safe entwendete er bei drei Diebstählen insgesamt 2435 Euro Bargeld. Beim vierten Mal ging er leer aus, da sich kein Geld mehr fand. Das Geld verjuxte er mit Freunden und mit Einkäufen.
Soft-Air-Pistole
Im Jänner kam es in Zwettl zu einer gefährlichen Drohung. Als der Mann seine beste Freundin bei einem Streitgespräch mit zwei weiteren Mädchen sah, stieg er aus dem Auto. Dabei hielt er eine, einer Glock täuschend ähnlich sehende, Soft-Air-Pistole in der Hand. Kurz vor den Frauen repetierte er und schoss in die Luft. Die Mädchen suchten das Weite.
Die Verteidigerin des Angeklagten sagte eingangs, dass ihr Mandant nicht von ungefähr besachwaltet sei. Er leide an einer Entwicklungsstörung. Den Schaden habe er bereits gutgemacht. Er sehe sein Unrecht ein und sei auf Arbeitssuche. Sie bat um ein mildes Urteil.
Bei Gericht gab der 25-Jährige an, dass er die Pistole aus Imponiergehabe genommen habe. Er hätte niemanden ängstigen wollen. Die Diebstähle hätte er aus Geldnot begangen. Es seien blöde Ideen gewesen. Er bereue die Taten. Beim Inhaber des Restaurants und bei den Mädchen entschuldigte er sich.
Der Richter fällte bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft ein mildes Urteil von sechs Monaten bedingter Haft mit dreijähriger. Nicht rechtskräftig. –Kurt Berger
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