Jetzt mehr Vorsicht geboten!

Die Warntafeln sind dort angebracht, wo es tatsächlich gefährlich ist! | Foto: Kolp
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  • Die Warntafeln sind dort angebracht, wo es tatsächlich gefährlich ist!
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BEZIRK. „Hirsch tot, Lenker schwer verletzt!“ Schlagzeilen dieser Art häufen sich im Herbst, wenn die Tiere auf der Suche nach einem Partner vermehrt die Fahrbahnen queren. Zwar waren es in Tirol 2010 nur acht Menschen (österreichweit immerhin 125), die Verletzungen davontrugen. Jedoch - laut Schätzung des ÖAMTC - gibt es auf Tirols Straßen jährlich mehr als 1000 Kollisionen mit Wildtieren.

Jetzt vermehrte Vorsicht!
Im Herbst, wenn sich das Wild aufgrund sinkender Temperaturen vermehrt in tieferen Lagen aufhält, steigt das Risiko eines Unfalls. Der Tiroler Jägerverband warnt: „Besonders gefährlich sind die Dämmerstunden. Fahren sie langsamer, vorsichtig und bremsbereit. Die Gefahr ist auf Landstraßen außerhalb des Ortsgebietes, besonders in Waldbereichen, sehr groß. „Die Gefahr des Wildunfalles ist aber das ganze Jahr gegeben, nicht nur im Herbst oder Frühjahr“, merkt Bezirksjägermeister Thomas Messner an, dass immer Vorsicht geboten ist. Wenn es kracht, entstehen am Auto meist gravierende Sachschäden - für die Tiere enden Kollisionen oft tödlich. Durchschnittlich beläuft sich der Schaden am Fahrzeug auf 2500 Euro laut Auskunft von KFZ-Versicherungen.

Richtige Vorgehensweise
Wenn es kracht, ist die richtige Vorgehensweise wichtig, sagt Messner: „Die Meldung ist unbedingt zuerst bei der Polizei zu machen, diese hat alle Telefonnummern der zuständigen Jagdschutzorgane. Auch eine leichte Kollision mit dem Wild ist unbedingt zu melden, meistens leben die Tiere noch, liegen dann schwer verletzt im Straßengraben oder haben sich sogar mit letzter Kraft in den Wald gerettet. Mit einem geeigneten Hund wird dann eine Nachsuche veranlasst, um das Wild von den Qualen zu erlösen.“ Der Bezirk Innsbruck-Land hat hierfür eine Nachsuchestation, die speziell ausgebildete Hundeführer mit Hunden über den ganzen Bezirk verteilt zur Verfügung hat, um das angefahrene Wild zu finden. „Es geht hier um das Wohl der Tiere, und das liegt im Interesse aller“, erklärt der Bezirksjägermeister: „Dafür sind die Jägerinnen und Jäger im Bezirk Innsbruck-Land 24 Stunden unentgeltlich für den Tierschutz und nicht zuletzt für die Allgemeinheit im Einsatz. Und dafür möchte ich ihnen recht herzlichen Dank aussprechen!“ Messner gibt auch zu bedenken: „Das getötete Wild darf nicht eigenmächtig mitgenommen werden, das würde den Strafbestand der Wilderei erfüllen.“
Eine Hilfe zur Vermeidung von Unfällen sind auch Wildwarnreflektoren. „Wir haben in unserem Bezirk auf den ersten Teilstrecken eine Minderung der Wildunfälle um bis zu 90 % erreicht“, so Messner: „Es wäre wünschenswert, wenn man diese Aktion vom Land Tirol Uniqua Versicherung und Tiroler Jägerverband verlängern könnte.“

ZUR SACHE:
Wer unerwartet bremst, riskiert Mitverschulden
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrzeuglenker nicht für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. Die Judikatur hat sich aber dahingehend entwickelt, dass bei einem Zusammenstoß mit einem großen Wild die Gefahr einer Verletzung des Lenkers als so groß gilt, dass nach einem Unfall aufgrund einer Vollbremsung dem Vordermann kein Mitverschulden angelastet wird.

Passiert ein Unfall, sollte folgendes Prozedere eingehalten werden:
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle mit Pannendreieck absichern. Polizei und örtliche Jägerschaft verständigen.
Behindert das Wild den übrigen Verkehr, muss es von der Fahrbahn entfernt werden. Es ist jedoch verboten, das Wild mitzunehmen.
Für die Kasko-Versicherung wird eine polizeiliche Meldebestätigung des Unfalls benötigt.

Die Warntafeln sind dort angebracht, wo es tatsächlich gefährlich ist! | Foto: Kolp
Der Zusammenprall eines Autos mit einem Hirsch hat oft gravierende Folgen. | Foto: ZOOM-Tirol
Bezirksjägermeister Thomas Messner: „Auch leichte Kollisionen mit dem Wild sind zu melden, es gilt Qualen zu vermeiden!“
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