Abschussverordnung erfüllt
Wolf im Bezirk Imst nach Nutztierrissen erlegt
- Im Bezirk Imst wurde ein Schadwolf entnommen. (Symbolbild)
- Foto: pixabay
- hochgeladen von Thomas Geineder
Nach mehreren Nutztierrissen im Grenzgebiet der Bezirke Innsbruck-Land und Imst ist jener Wolf, für den die Tiroler Landesregierung eine Abschussverordnung erlassen hatte, im Bezirk Imst entnommen worden. Mit der erfolgten Erlegung gilt die Verordnung als erfüllt und wird nun aufgehoben.
IMST. Die Tiroler Landesregierung hatte am Mittwoch, dem 5. August 2026, eine Abschussverordnung für einen als Schadwolf eingestuften Wolf erlassen. Diese galt für Teile der Bezirke Innsbruck-Land und Imst. Am Freitagabend wurde die Verordnung durch die Jägerschaft im Bezirk Imst umgesetzt. Nach der erfolgreichen Entnahme des Tieres wird die entsprechende Verordnung in weiterer Folge aufgehoben.
Vorausgegangen waren mehrere Rissereignisse im Gemeindegebiet von St. Sigmund im Sellrain, das im Bezirk Innsbruck-Land liegt und unmittelbar an den Bezirk Imst grenzt. Mehrere Nutztiere waren dabei getötet worden. Die betroffenen Tiere wurden anschließend amtstierärztlich untersucht und begutachtet.
Nach Angaben der Behörden ergab die Analyse des Schadensbildes einen konkreten Verdacht auf einen Wolf als Verursacher der Risse. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse sowie der dokumentierten Vorfälle wurde die Abschussverordnung erlassen.
Unabhängig vom aktuellen Fall weist das Land Tirol erneut auf die Bedeutung von Meldungen aus der Bevölkerung hin. Spuren, Sichtungen oder sonstige Hinweise auf die Anwesenheit großer Beutegreifer sollen möglichst zeitnah gemeldet werden. Dafür steht das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol zur Verfügung. Alternativ können Beobachtungen direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weitergegeben werden.
Besonders wertvoll für die fachliche Bewertung und Dokumentation sind dabei Fotos oder anderes Bildmaterial, das die Hinweise entsprechend belegen kann.
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