Gibt keine Generallösung

Gurgltal

Das Erkenntnis zu den Agrargemeinschaften ist ein Thema im Bezirk

Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes in Sachen Agrargemeinschaften ist deutlich. Über die weitere Vorgangsweise gibt es im Bezirk aber unterschiedliche Ansichten.

BEZIRK (mg). Nach einem aktuellen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, haben Agrargemeinschaften, die aus Gemeindegut gegründet wurden, nur was Holz- und Weidenutzung betrifft Einfluss auf ihre Gründe. Demnach müssen die Gemeinden an den nichtagrarischen Einkünften beteiligt werden.

Bgm. Köll: Nicht geglaubt, dass es so weit kommt
Zu der Erkenntnis muss man stehen. Ich habe nicht geglaubt, dass es so kommt, erklärt Bezirksbauernobmann und Bgm. von Tarrenz Rudolf Köll. Er appelliert, einen gemeinsamen Weg, ohne Streitigkeiten zu finden und betont auch: Die Agrargemeinschaften waren Systemerhalter mit nicht Gewinnbringenden Tätigkeiten, das darf man nicht außer Acht lassen.

Vom Ablauf her regt er an, alle Fälle separat zu behandeln und mit Kommissionen bestehend aus Gemeinde- und Agrarinstitutionen aufzuarbeiten, denn laut Köll gibt es keine Generallösung und es könne nicht sein, dass man den Agrargemeinschaften die Gewinnbringenden Sachen entzieht und nur die Aufgaben bleiben.

Für den Vizepräsident des Tiroler Gemeindeverbandes und Söldener Bgm. Ernst Schöpf steht fest: Besser hätte das Erkenntnis an Präzision und Deutlichkeit aus Gemeindesicht nicht ausfallen können. Hier gibt es keinen Interpretationsspielraum. Laut Schöpf ist es nun notwendig, dass sich die Tiroler Politik darüber klar wird, wie man mit dem Thema umgeht.

Verhältnis nicht in allen Bezirksgemeinden friktionsfrei
Im Bezirk sieht er durchaus einige Gemeinden, wo das Verhältnis zwischen Gemeinde und Agrargemeinschaften nicht friktionsfrei ist, wie in Jerzens und Mieming. Der Arzler Bgm. Siegfried Neururer hofft auf keine Verschlechterung, denn bis jetzt ist das Verhältnis sehr gut gewesen.

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