Wegen Kaiser Personenkomitee
102.000 Euro Strafe für die SPÖ
Der Parteiensenat im Kanzleramt hat die SPÖ wegen eines Personenkomitees im Kärntner Landtagswahlkampf 2018 zu einer Geldbuße in der Höhe von 102.000 Euro verurteilt. Erneut bestraft wird die SPÖ auch wegen des Seegrundstückes der Sozialistischen Jungend am Attersee. Eine Geldbuße von 45.000 Euro wird fällig.
ÖSTERREICH. Weil die SPÖ die Inserate des Vereins "Peter Kaiser Personenkomitee" in ihrem Rechenschaftsbericht nicht als Parteispende ausgewiesen hatte , brachte der Rechnungshof die Causa zur Anzeige. Denn gemeldet hatte die SPÖ zwar das Personenkomitee für den Kärtner Landeshauptmann, die vom Verein bezahlten Inserate wurden aber nicht als Parteispenden gemeldet.
Laut SPÖ habe der Verein ohne Absprache mit Kaiser oder der SPÖ gehandelt. Der Senat schenkte dieser Argumentation allerdings keinen Glauben und verhängt eine Geldbuße. Denn die in den Inseraten genannte Website www.wirfürkaiser.at verlinkt direkt auf die SPÖ. Dass dies ohne Wissen der Partei erfolgt sein soll, sei nicht plausibel, hieß es.
SPÖ legt Beschwerde ein
Die SPÖ kündigte noch am Mittwoch eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht an. "Diese Entscheidung können wir nicht nachvollziehen. Unserer Rechtsauffassung nach haben wir keinen Fehler gemacht, da wir die Spende gemeldet haben", hieß es aus der Parteizentrale zur APA.
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