Budgetbegleitgesetz
Mehr Geld für Familien und Arme

Das Budgetbegleitgesetz verlängert den Kostenersatz für die Abschaffung des Pflegeregresses bis 2024. Auch die Kosten für die Bekämpfung der Corona-Pandemie sollenden Ländern ersetzt werden (u.a. für die Hotline 1450 und die Beschaffung von Schutzausrüstung sowie für Barackenspitäler). | Foto: Gina Sanders/fotolia
  • Das Budgetbegleitgesetz verlängert den Kostenersatz für die Abschaffung des Pflegeregresses bis 2024. Auch die Kosten für die Bekämpfung der Corona-Pandemie sollenden Ländern ersetzt werden (u.a. für die Hotline 1450 und die Beschaffung von Schutzausrüstung sowie für Barackenspitäler).
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Fünf neue Gesetze und 33 Gesetzesnovellen enthält das Budgetbegleitgesetz 2021, das die Regierung dem Nationalrat vorgelegt hat. Darunter etwa ein eigenes Bundesgesetz zur Bekämpfung "pandemiebedingter Armutsfolgen" und eine neuerliche Aufstockung des Familienhärtefonds.

ÖSTERREICH. Der größte finanzielle Brocken der Regierungsvorhaben ist die Verlängerung des Corona-Kurzarbeitsmodells bis Ende März 2021. Dieser Schritt wird das Budget im kommenden Jahr mit rund 1 Mrd. Euro belasten.  Außerdem sollen Arbeitnehmer, die sich in Kurzarbeit befinden, ab 2021 niedrigere, an ihren tatsächlichen Verdienst angepasste Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Die Differenz soll zunächst der Arbeitgeber tragen und dann von der öffentlichen Hand vergütet werden.

Auch die Härtefallregelung findet sich im Entwurf: Demnach sollen bereits gewährte Kurzarbeitsbeihilfen nicht zurückgezahlt werden müssen, im Falle das dass Kriterium eines voll entlohnten Monats vor Beginn der Kurzarbeit (in der ersten Corona-Kurzarbeitsphase) nicht erfüllt wurde. Weitere Maßnahmen im Bereich Arbeit betreffen die Zahlungen des Bundes an den Insolvenzentgeltfonds (IEF) und die Schlechtwetterentschädigung für Bauarbeiter: Die Bundeszuschüsse sollen für den IEF 2020 nicht wie bisher geplant um 100 Mio. , sondern lediglich um 50 Mio. Euro reduziert werden.

Familienhärtefonds wird aufgestockt 

Zum dritten Mal soll der Familienhärtefonds aufgesteckt werden. Weitere 50 Mio. Euro werden im kommenden Jahr für Familien in Notlage bereitgestellt. Insgesamt stehen über den Fonds damit 150 Mio. Euro für Familien, die von der Corona-Krise besonders hart getroffen sind, zur Verfügung.

Mindestpension steigt auf 1.000 Euro

Teil des Budgetbegleitgesetzes ist auch die vereinbarte Pensionserhöhung für 2021. Die Regierung beabsichtigt demnach, Pensionen unter 1.000 Euro sowie sämtliche Ausgleichszulagenrichtsätze und Opferrenten im kommenden Jahr um 3,5 Prozent zu erhöhen. Die Mindestpension steigt auf 1.000 Euro. Pensionen zwischen 1.000 Euro und 1.400 Euro werden mit einem auf 1,5 Prozent absinkenden Faktor angepasst. Für darüber hinaus gehende Pensionen ist eine Inflationsabgeltung von 1,5 Prozent vorgesehen. Ab einem Pensionseinkommen über 2.333 Euro gibt es einen Pauschalbetrag von 35 Euro. 

Bezieht jemand zwei oder mehrere gesetzliche Pensionen, sollen diese zusammengerechnet und die Erhöhung auf Basis der Gesamtpension berechnet werden. Auch beim Pensionsbonus, der BezieherInnen niedriger Pensionen im Falle von mindestens 30 bzw. 45 Arbeitsjahren zusteht, sind spezielle Anpassungswerte vorgesehen.Begründet wird die gestaffelte Pensionsanpassung damit, dass Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen besonders von den überdurchschnittlich steigenden Lebenshaltungskosten betroffen sind. 

Kostenersatz für die Abschaffung des Pflegeregresses bis 2024

Als Ersatz für den Pflegeregress erhalten die Länder (über das Finanzausgleichsgesetz) jährlich 200 Mio. Euro vom Sozialministerium. Auch die Kosten für die Bekämpfung der Corona-Pandemie sollen ihnen ersetzt werden, u.a. für die Hotline 1450 und die Beschaffung von Schutzausrüstung sowie für Barackenspitäler. Mit 150 Mio. Euro veranschlagt die Regierung Zahlungen an die Länder, die der Abdeckung außertourlicher Aufwendungen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie dienen. Weiters sieht das Budgetbegleitgesetz für die Finanzierung der Corona-Impfungen heuer 80 und kommendes Jahr 120 Millionen Euro vor.

Der Beitrag des Bundes für den Verein für Konsumenteninformation wird im kommenden Jahr auf fünf Mio. Euro aufgestockt. Heuer waren es 4,75 Millionen Euro. Die eigentlich vorgesehene langfristige Finanzierungsvereinbarung soll nach einer externen Evaluierung erfolgen.

Der NPO-Fonds, mit dem in der Coronakrise Vereine, Non-Profit-Organisationen und Kirchen unterstützt werden, wird im Budgetbegleitgesetz bis 2021 verlängert. Neben klassischen NGOs sollen etwa auch freiwillige Feuerwehren und gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften anspruchsberechtigt sein. Voraussetzung für eine Förderung ist die Zustimmung, die Förderdaten in die Transparenzdatenbank einzuspeisen. Politische Parteien sowie Kapital-und Personengesellschaften, an denen Bund, Länder oder Gemeinden maßgeblich beteiligt sind, sind weiterhin von Förderungen ausgenommen.

Energiekostenzuschuss und Kinderbonus

Mit dem sogenannten COVID-19-Gesetz-Armut erhält Sozialminister Rudolf Anschober ein Sonderbudget in der Höhe von 20 Mio. Euro. Für jedes Kind in Sozialhilfe-Haushalten ist demnach eine Einmalzahlung von 100 Euro  vorgesehen. Stichtag für die Anspruchsberechtigung wäre der 31. Jänner 2021. Budgetiert ist die Maßnahme mit 13 Millionen Euro. Die restlichen sieben Millionen Euro sollen in Energiekostenzuschüsse für alle betroffenen Haushalte fließen, wobei der Betrag pro Haushalt mit 100 Euro gedeckelt ist. Beide Zuwendungen dürfen laut Gesetzentwurf die Sozialhilfe nicht schmälern und auch nicht gepfändet werden.

230 Millionen für Corona-Impfstoffe

Ein weiterer Punkt der Sammelnovelle ist die Schaffung haushaltsrechtlicher Grundlagen für die Beschaffung und Verteilung von COVID-19-Impfstoffen und Antigen-Schnelltests. Dafür sind 230 Mio. Euro vorgesehen, wobei voraussichtlich 90 Mio. Euro im heurigen Jahr und 140 Mio. Euro im Jahr 2021 schlagend werden. Konkret wird der Finanzminister mit einem eigens dafür geschaffenen Gesetz dazu ermächtigt, im Rahmen des gemeinsamen EU-Programms COVID-19-Impfstoffe zu beschaffen und je nach Bedarf, auch kostenlos, zu verteilen.

Mehr Geld für psychiatrische Gutachten

Im Bereich der Justiz ist u.a. vorgesehen, dass aufwendige psychiatrische Gutachten künftig auch nach Stundensätzen abgerechnet werden können. Damit soll dem Mangel an Gutachtern entgegengewirkt werden. Das Justizministerium rechnet mit jährlichen Zusatzkosten von rund drei Mio. Euro. Außerdem ist geplant, die für die Eintragung in die Gerichtsdolmetscher-Liste notwendigen Praxiszeiten zu reduzieren und die Möglichkeit zu schaffen, Dolmetschleistungen in außereuropäischen Sprachen auf mündliche Übersetzungen zu beschränken. 

Volksgruppenförderung wird um vier Millionen erhöht

Mit vier Mio. Euro wird ein spezieller Fördertopf des Bundes dotiert, der aus Anlass des 100. Jahrestags der Volksabstimmung in Kärnten über den Verbleib des zweisprachigen Bevölkerungsgebietes bei Österreich eingerichtet werden soll. Die bereitgestellten Mittel sind für die Förderung der slowenischsprachigen Bevölkerung und für die Unterstützung von Projekten, die dem Zusammenleben sowie der kulturellen Vielfalt und der wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwicklung in den Gemeinden dienen, zweckgebunden. Zwei Mio. Euro sollen dabei - abgestuft nach der Bevölkerungszahl - direkt an die im damaligen Abstimmungsgebiet gelegenen Gemeinden fließen. Die restlichen zwei Mio. Euro werden vom für Volksgruppenangelegenheiten zuständigen Bundeskanzleramt an Förderwerber vergeben. Das Geld soll unter anderem für zweisprachige Kinderbetreuungseinrichtungen und Kulturhäuser verwendet werden. 

Uni-Budget auf 12,3 Milliarden Euro erhöht

Die Universitäten erhalten für die Leistungsvereinbarungsperiode 2022 bis 2024 ein Budget von 12,3 Milliarden Euro. Das entspricht einem Plus von - je nach Betrachtungsweise - 1,2 Milliarden beziehungsweise 1,3 Milliarden Euro gegenüber der laufenden Periode 2019 bis 2021. Die 12,6 Millionen sind den Erläuterungen zufolge für die Entwicklung und Durchführung von COVID-19-Testverfahren - Stichwort "Gurgeltest" - zweckgebunden.

Verlängerung des Krisenbewältigungsfonds

Im Finanzbereich wird außerdem Vorsorge für den Fortbestand des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds getroffen. Das dem Fonds zugrundliegende Gesetz soll demnach nicht wie derzeit vorgesehen mit Ende 2020 außer Kraft treten, sondern vorerst unbefristet weiter gelten. Gleichzeitig sollen die zur Auszahlung kommenden Mittel ab 2021 direkt bei den betreffenden Ressorts veranschlagt werden. Ursprünglich vorgesehen waren offenbar auch gesetzliche Änderungen in Bezug auf die Organisation von Deutschkursen durch den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF). Diesbezügliche Erläuterungen zum Arbeitsmarktservicegesetz finden im Gesetz selbst allerdings keine Entsprechung.

FPÖ kritisiert Covid-19-Gesetz-Armut

Kritik am Covid-19-Gesetz-Armut kommt von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl: „Haushalte, die Mindestsicherung oder Sozialhilfe beziehen, bekommen im Jahr 2021 insgesamt maximal 100 Euro. Wenn man es ehrlich meinen würde mit den Österreichern und der Armutsprävention, dann gibt man ihnen den 1.000-Euro-Österreich-Gutschein, wie von uns mehrfach vorgeschlagen. Das hilft auch unseren heimischen Unternehmen, weil dieses Geld eins zu eins in den Binnenkonsum fließt“, betonte Kickl. Insgesamt seien im Covid-19-Gesetz-Armut lediglich 20 Millionen Euro für 2021 vorgesehen. Angesichts der mehreren hunderttausend Anspruchsberechtigten würden die meisten nichts oder maximal 40 Euro bekommen, , sagte Kickl.

Die parlamentarischen Beratungen über den Entwurf des Budgetbegleitgesetz 2021 sollen am 6. November in einer eigenen Sitzung des Budgetausschusses aufgenommen werden.

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