Unternehmen will Überstunden erst ab 13. Stunde bezahlen

Ab 1. September kann die Normalarbeitszeit auf 12 Stunden ausgedehnt werden. Ein internationales Unternehmen mit Sitz in Wien will nun Überstunden erst ab der 13. Stunde vergüten. | Foto: Brad Neathery by unsplash.com
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  • Ab 1. September kann die Normalarbeitszeit auf 12 Stunden ausgedehnt werden. Ein internationales Unternehmen mit Sitz in Wien will nun Überstunden erst ab der 13. Stunde vergüten.
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WIEN. Noch ist das Gesetz nicht in Kraft getreten, doch für Gesprächsstoff sorgt der Gesetzesentwurf für den 12-Stunden-Arbeitstag bereits jetzt. Bei der Arbeitsrechtberatung der Arbeiterkammer ist nun der erste Fall einer neuen Gleitzeitvereinbarung nach dem neuen 12-Stunden-Tag-Gesetz aufgetaucht: Ein international tätiges Handelsunternehmen legt seinen 150 MitarbeiterInnen in der Wiener Zentrale derzeit eine neue Gleitzeitvereinbarung zur Unterschrift vor, wonach aus bisherigen Überstunden normale zuschlagsfreie Stunden werden, die nur als Gleitzeit freigenommen werden können. In der Gleitzeitvereinbarung wird angeführt: „Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Gleitzeitperiode keine Mehr- bzw. Überstunden ausbezahlt werden. Falls diese aufgrund der zulässigen Tagesarbeitszeit von 12 Stunden anfallen sollten, dann sind sie durch Zeitausgleich zu verbrauchen.“ 

AK: „Glatter Lohnraub“

Dabei spricht das Unternehmen von Überstunden nur mehr bei „Überschreiten der täglichen Normalarbeitszeit von 12 Stunden“. Arbeiterkammer Präsidentin Renate Anderl sagt dazu in einer Aussendung: „Das ist glatter Lohnraub! Wo bleibt da der Ausgleich für die Beschäftigten?“ Rechtlich würde diese Vereinbarung auch mit dem 12-Stunden-Tag-Gesetz nicht halten. Die Arbeiterkammer befürchtet jedoch, dass kaum ein Mitarbeiter dagegen klagen wird – aus Angst den Arbeitsplatz zu verlieren.

WKÖ: „Gleitzeit bietet Vorteile für Beschäftigte“

Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich ruft unterdessen in einer Aussendung zu mehr Sachlichkeit in der Diskussion auf. Neu per 1. September 2018 ist, dass die Normalarbeitszeit von 10 auf 12 Stunden ausgedehnt werden kann. Ganz generell biete „Gleitzeit Vorteile für Beschäftigte und Betriebe“, betont Gleitsmann. „Die neue Regelung ist ausgewogen und für beide Seiten positiv.“ Die Vorteile der Gleitzeit für Arbeitnehmer bestehen darin, dass sie Arbeitsbeginn und Arbeitsende grundsätzlich selbst flexibel gestalten können.

Ab 1. September kann die Normalarbeitszeit auf 12 Stunden ausgedehnt werden. Ein internationales Unternehmen mit Sitz in Wien will nun Überstunden erst ab der 13. Stunde vergüten. | Foto: Brad Neathery by unsplash.com

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