Handels-KV
Beschäftigte im Handel erhalten Lohnplus von 1,5 Prozent
Die 120.000 Arbeiter in der Handelsbranche erhalten ab 1. Jänner 2021 um 1,5 Prozent mehr Lohn.
ÖSTERREICH. Die Sozialpartner im Handel – das sind die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und die Dienstleistungsgewerkschaft vida - haben sich auf einem neuen Kollektivvertrag für Handelsarbeiterinnen und -arbeiter in Österreich geeinigt: Demnach steigen die Löhne für rund 120.000 Beschäftigte in Höhe der Inflationsrate um 1,5 Prozent. Für die 415.000 Handelsangestellten und 18.000 Lehrlinge wurde das Gehaltsplus von 1,5 Prozent bereits am 21. Oktober vereinbart.
Corona-Prämie von 150 Euro empfohlen
Einen verpflichtenden Corona-Bonus gibt es im Handel nicht. Die Verhandlungspartner haben sich aber auf die Empfehlung geeinigt, dass Handelsunternehmen, die trotz Krise finanziellen Spielraum sehen, ihren Mitarbeitern eine Corona-Prämie in Höhe von mindestens 150 Euro auszahlen.
Die Gewerkschaft appelliert an die Unternehmen, den Einsatz der Handelsmitarbeiter während der Coronapandemie zu honorieren. „Wir erwarten uns, dass weitere Betriebe der Sozialpartnerempfehlung auf Auszahlung einer Corona-Prämie und damit den bereits positiven Beispielen anderer Handelsunternehmen hinsichtlich bereits erfolgter Prämien-Zahlungen folgen werden. Schließlich halten die Beschäftigten im Handel unter großem Einsatz die Versorgung der Bevölkerung in der Krise am Laufen“, so Christine Heitzinger, Vorsitzende des Fachbereichs Dienstleistungen in der Gewerkschaft vida.
Zuschläge schon heuer
In diesem Sinn sei auch jener Teil des KV-Abschlusses, der eine Verbesserung der Bezahlung am 31. Dezember vorsieht, zu betrachten. „Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten ab 13 Uhr Zuschläge und das schon heuer“, so Heitzinger per Aussendung. "Wir freuen uns, dass wir gerade in diesen schwierigen Tagen in bewährtem sozialpartnerschaftlichem Austausch einen guten Kollektivvertragsabschluss erzielen konnten, der die Kaufkraft erhält und trotzdem auf die Lage der Betriebe Rücksicht nimmt", bekräftigte auch WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik. Die kollektivvertraglichen Überzahlungen bleibe im neuen Kollektivvertrag aufrecht, der mit 1. Jänner 2021 in Kraft tritt. Die Reform der Lohngruppen wird, sobald es die Covid-Situation zulässt wieder aufgenommen, so Trefelik und Heitzinger.
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