Wiener Kaffeehaus Hawelka
Kellner entlassen, weil Gast Zeche prellte
Ein Kellner aus dem Wiener Kaffeehaus Hawelka wurde im Mai 2019 entlassen, weil er die Zeche eines Gastes nicht begleichen wollte. Mithilfe der Arbeiterkammer ging er gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber vor – und gewann nun.
WIEN/INNERE STADT. Schon vor dem unrühmlichen Vorfall hatte es Kellner Marko S. (Name von der Arbeiterkammer geändert) nicht leicht. Damals angestellt im Wiener Traditionskaffee Hawelka in der Wiener City, wo unter anderem Wiener Größen wie Helmut Qualtinger und Friedensreich Hundertwasser ein und aus gingen, arbeitete er 40 Stunden die Woche für 1.750 Euro Brutto. Von seinem Umsatz wurden ihm zwei Prozent abgezogen - egal, ob er Trinkgeld bekam oder nicht.
"Teilweise wie der letzte Dreck behandelt"
Obwohl er seinen Job liebt, bemerkt er der AK gegenüber: „Die Arbeitsbedingungen sind in den letzten Jahren miserabel geworden. Man wird teilweise behandelt wie der letzte Dreck“. Dann kam es zu jenem Zwischenfall mit einer Zechprellerin, der ihm seinen Job kosten sollte.
Im Mai 2019 bediente Herr S. eine bereits alkoholisierte Touristin, die zuvor schon einige Bier intus hatte. Sie bestellte zwei weitere, verließ ihren Tisch und fragte andere anwesende Gäste, sie auf ihre Rechnung einzuladen. Dabei ließ Herr S. die Dame kurz aus den Augen. Als er auf sie zurückkommen wollte, um die offene Rechnung begleichen, stellte er fest, dass diese verschwunden war.
"Zahl du doch"
Er lief der zechprellenden Dame nach, hielt sie fest und versuchte, sie zurück ins Lokal zu bringen, damit sie die Rechnung begleichen konnte. Die Frau wurde daraufhin aggressiv, bespuckte Herrn S. und trat ihm sogar mehrmals gegen sein Fußgelenk.
Als der Kellner seinen direkten Vorgesetzten bat, die Polizei zu holen, entgegnete der lediglich: „Das brauchen wir nicht, zahl du doch“. Letztendlich einigte man sich aber darauf, die offene Rechnung aufs Haus zu buchen, die Zechprellerin kam davon.
Auf Krankenstand folgt Kündigung
Am nächsten Tag war der Fuß, gegen den der Kellner getreten wurde, geschwollen und er rief seinen Chef an, dass er zum Arzt müsse. Der fragte ihn, warum er die Rechnung am Vortag nicht beglichen hätte, worauf Herr S. antwortete „Ich kann es mir nicht leisten von meinem Gehalt“. Daraufhin wurde er noch am Telefon entlassen.
Der Wiener wandte sich an die AK und bekam Recht: Die Entlassung war nicht gerechtfertigt und das Hawelka musste mehr als 2.800 Euro an ihn bezahlen und die Verfahrenskosten übernehmen.
Fachkräftemangel hausgemacht
Ludwig Dvořák, Leiter der Rechtsschutzabteilung der AK Wien, kennt die Probleme der Branche. „In unserer Beratung bestätigt sich schon der Eindruck, dass der vielbeklagte Fachkräftemangel auch hausgemacht ist."
Außerdem rät er: „Wenn Sie entlassen werden oder zu einer einvernehmlichen Kündigung gedrängt werden, wenden Sie sich bitte an die Arbeiterkammer. Wir überprüfen jeden Sachverhalt und machen etwaige Ansprüche für Sie geltend“.
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