Alpengarten
Der höchstgelegenste Botanische Garten Österreichs
Der Alpengarten Patscherkofel ist der höchstgelegenste Botanische Garten Österreichs und seit 1930 im Besitz der Universität Innsbruck.
INNSBRUCK. Die günstige Lage direkt an der Waldgrenze ermöglicht es, natürlich vorkommende Pflanzengemeinschaften wie Zwergstrauchheide, Hochwald, und Hochstaudenflur dem interessierten Besucher anhand eines beschilderten Rundwanderweges näherzubringen und ihn damit zum Nachdenken anzuregen. Durch die Errichtung einer modern ausgestatteten Forschungsstation innerhalb des Gartens wurde es der Wissenschaft ermöglicht, ganzjährig verschiedenste Untersuchungen direkt vor Ort durchzuführen.
Geschichte
Das Land Tirol und die Stadtgemeinde Innsbruck haben im Jahre 1930 zwei in ihrem Besitz befindliche Grundparzellen auf dem Patscherkofel mit dem Gesamtausmaß von 8.700 m² dem Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck zur Anlage eines Alpengartens und in weiterer Folge zum Bau einer biologischen Station überlassen. Seit diesem Zeitpunkt werden diese Grundstücke vom Institut für Botanik der Universität Innsbruck als Alpengarten genutzt. 1935 wurde die Anlage und ein Gärtnerhaus vom damaligen Vorstand des Institutes für Botanik Adolf Sperlich eröffnet. Durch die Errichtung eines aufwendigen Rundwanderweges war es 1994 möglich, den seit mehr als 20 Jahren geschlossenen Garten der Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen. Am 15. September 1994 wurde der Alpengarten und das neue Laborgebäude feierlich eröffnet.
Informationen
Der Alpengarten ist von Juni bis Ende September täglich frei zugänglich. Das zum Teil sehr steile Gartengelände umfasst etwa 1,5 Hektar, davon sind 500 m² für wissenschaftliche Untersuchungen abgetrennt – diese Fläche ist nicht öffentlich zugänglich. Auf den Schildern im Alpengarten ist der wissenschaftliche Doppelname genannt, gefolgt von der Abkürzung des Autors, der die jeweilige Pflanze wissenschaftlich beschrieben hat und dem deutschen Namen. Ist eine Pflanze giftig und/oder geschützt, ist dies am unteren Ende in roter Schrift vermerkt. Der Begriff geschützt bezieht sich auf die Bestimmungen, die in allen Teilen der Alpen auch außerhalb von Naturschutzgebieten gelten!
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