Gutachten Strompreiserhöhung
"Erhöhung der Strompreise ist rechtswidrig"

Im Rahmen einer Pressekonferenz hat die AK heute ein Gutachten präsentiert, das die Strompreiserhöhungen für rechtsunwirksam erklärt.  | Foto: AK Tirol
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Im Rahmen einer Pressekonferenz wurde am Montag ein Gutachten, das von der Arbeiterkammer in Auftrag gegeben wurde, präsentiert, das festhält, dass die Strompreiserhöhungen mehrere Tiroler Stromanbieter unzulässig sind. 

INNSBRUCK/TIROL. "Die Geschäftsbedingungen der TIWAG und der IKB sind rechtsunwirksam. Die Strompreiserhöhungen der Hall AG und der E-Werke Hopfgarten sind rechtsunwirksam, der angewandte Index der Wörgler Stadtwerke ist rechtsunwirksam, davon sind auch andere Stromanbieter betroffen, die ähnliche Klauseln angewandt haben", eröffnet AK Präsident Erwin Zangerl am Montagvormittag die Pressekonferenz zum Rechtsgutachten zur Strompreiserhöhung. "Wenn ich den Strom, den ich an die Kunden verkaufe, teilweise zukaufe und teilweise selbst produziere, kann ich Kosten an den Kunden nur dann weitergeben, wenn sich meine Kosten tatsächlich erhöht haben und das muss man an den Kunden klar kommunizieren. Wir haben viele Schreiben untersucht, bei denen Anbieter Preissteigerungen mit dem Strompreisindex argumentiert haben, das reicht so aber nicht aus", so Alexander Schopper, der das Gutachten ausgearbeitet hat. IKB und TIWAG haben in ihren Geschäftsbedingungen eine automatische Strompreiserhöhung verlinkt, mit dem Strompreisindex implementiert. Diese sind nach dem Gutachten unzulässig, da nicht nachvollziehbar sei, inwieweit der Index für den Preis relevant sei. 

Stellungnahme der TIWAG

Nur wenige Stunden nach der Pressekonferenz nahm die TIWAG Stellung. Dabei ging man nur bedingt auf die Vorwürfe der fehlenden Transparenz bei den Strompreisen ein. "Tatsache ist: TIWAG kann mit den vorhandenen Kraftwerksanlagen den Tiroler Strombedarf nicht abdecken. Entsprechend muss – gerade für die Wintermonate – Strom in beträchtlichem Ausmaß zugekauft werden. Die in diesem Zusammenhang enormen Preissteigerungen aus dem Vorjahr finden sich in den neuen Tarifen (verzögert) wieder. Umso dringlicher ist es, den Ausbau der heimischen Energieträger weiter voranzutreiben und damit den Anteil der Eigenversorgung weiter zu stärken. TIWAG nimmt dafür in den kommenden Jahren ein Rekordbudget von 2,1 Milliarden Euro in die Hand. Zusätzlich wird an einer weiteren Optimierung der Beschaffungs- und Einkaufsstrategie gearbeitet. Ziel ist es, künftig rascher auf die volatilen Entwicklungen am Energiemarkt reagieren zu können. Damit können auch Preissenkungen schneller an die KundInnen weitergeben werden. Das vorliegende Gutachten der AK wird hier ebenso wie andere Rechtsmeinungen entsprechend berücksichtigt werden.“

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