Barrierefreiheit in der Klappholzstraße
Finanzielle Hürden trotz dringendem Handlungsbedarf

Es gibt keinen Lift in der Klappholzstraße 18. Für Geheingeschränkte Personen eine mehr als schwierige Situation. | Foto: Bichler
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  • Es gibt keinen Lift in der Klappholzstraße 18. Für Geheingeschränkte Personen eine mehr als schwierige Situation.
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Seit Jahrzehnten leben ältere Mieterinnen und Mieter im vierten Stock der Klappholzstraße 18 doch ein Außenlift bleibt ein unerfüllter Wunsch. Warum die Tigewosi keine Lösung sieht und wie Betroffene die Situation erleben.

INNSBRUCK. Seit über 40 Jahren lebt eine 75-jährige Mieterin im vierten Stock des Hauses Klappholzstraße 18, verwaltet von der Tiroler Gemeinnützigen Wohnbau- und Siedlungsgesellschaft (Tigewosi). Nach einer Beinamputation im August 2025 ist sie auf einen Rollator angewiesen, kann aber weiterhin selbstständig in ihrer Wohnung leben. Doch der Alltag wird zur Herausforderung: Ohne Aufzug ist das Treppensteigen eine tägliche Belastung und das nicht nur für sie, sondern auch für zwei weitere ältere Mietende im Haus, die ebenfalls mobilitätseingeschränkt sind.
Seit Jahren fordern die Betroffenen einen Außenlift für das Gebäude. Doch die Antwort der Tigewosi bleibt gleich: „Aus finanziellen Gründen nicht möglich.“ Erst 2025 erhielt die Familie die Auskunft, dass für die Wohnanlage zwar eine über 10-jährige Vorlage für einen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) bestehe, ein Lifteinbau aber weiterhin nicht geplant sei. Selbst die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen (ÖZIV), die sich Anfang 2026 vermittelnd einschaltete, konnte keine Lösung erwirken.

Treppenlift als Alternative – doch wer zahlt?

Als Kompromiss schlug die Tigewosi einen Treppenlift vor. Doch die Freude währte kurz: Die Mietenden erfuhren, dass sie die Kosten von rund 23.000 Euro selbst vorstrecken müssten, bevor sie Förderungen beantragen könnten. Eine finanzielle Beteiligung der Tigewosi wurde ausgeschlossen. Die Vermutung, dass die Tigewosi ältere Langzeitmietende gezielt zum Auszug bewegen wolle, um Platz für einen Neubau zu schaffen, machte im Haus die Runde.

Ein Treppenlift als Lösung für die betroffenen Mietenden? Keine schlechte Idee, doch das nötige Kleingeld fehlt. | Foto: pixabay/sabinevanerp (Symbolbild)
  • Ein Treppenlift als Lösung für die betroffenen Mietenden? Keine schlechte Idee, doch das nötige Kleingeld fehlt.
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Tigewosi: Wirtschaftliche Zwänge und Prioritäten

Die Tigewosi betont in ihrer Stellungnahme, dass es ihr ein zentrales Anliegen sei, „im Rahmen des Möglichen bestmögliche Wohngelegenheiten“ zu bieten. Tatsächlich habe man vor über 15 Jahren eine Initiative gestartet, um in den meisten Liegenschaften nachträglich Aufzüge einzubauen, unterstützt durch eine Zusatzförderung der Stadt Innsbruck. Doch nicht alle Häuser konnten berücksichtigt werden.
So auch nicht die Klappholzstraße 18: Hier müsste die Tigewosi für Instandhaltungsmaßnahmen mehr als das Zehnfache der jährlichen Zuführungen vorfinanzieren. Aktuell beläuft sich die Vorfinanzierung auf rund 830.000 Euro – bei einer jährlichen Zuführung von nur 82.000 Euro. Dazu kommen dringende Sanierungen: Eine Dachsanierung in der Andechsstraße (ca. 100.000 Euro) und Balkonsanierungen (ca. 200.000 Euro) stehen an. „Ein Lifteinbau ist derzeit nicht kostendeckend möglich“, heißt es seitens der Tigewosi.

Keine Verdrängungsabsicht, aber langfristige Pläne

Die Tigewosi weist den Vorwurf, ältere Mietende verdrängen zu wollen, entschieden zurück. „Diese Behauptung ist falsch und läuft unserem Unternehmensleitbild zuwider“, betont man. Allerdings gibt es langfristige Überlegungen der Stadtplanung, die Bestandsgebäude in der Klappholzstraße durch barrierefreie Neubauten zu ersetzen. Diese Pläne seien jedoch unabhängig von der aktuellen Liftsituation entstanden.
Für Härtefälle bietet die Tigewosi Unterstützung an: Betroffene können in barrierefreie Wohnungen umziehen oder in Erdgeschosswohnungen wechseln.

ÖZIV: dringender Handlungsbedarf

Seit Jänner dieses Jahres ist auch die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen, der ÖZIV Tirol, in den Fall involviert. Der ÖZIV bestätigte, dass die Tigewosi aus budgetären Gründen keinen Einbau eines Aufzugs plant, es aber die technischen Möglichkeiten für den Einbau eines Treppenlifts geben würde.
Laut ÖZIV-Fachexperte Gerhard Wieser wurde den Betroffenen zwar Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln für einen Treppenlift zugesagt. Doch seit Februar dieses Jahres gab es keine Rückmeldung mehr von den betroffenen Mietenden. Der ÖZIV betont, dass es zwar keine direkte Absage der Tigewosi gab, aber auch keine konkreten Schritte zur Lösung des Problems.
Der Verband sieht generell einen dringenden Handlungsbedarf:

"Um inklusives Wohnen für Menschen mit Behinderungen und das Altern in den eigenen vier Wänden möglich zu machen, braucht es mehr barrierefreien Wohnraum in Tirol. Auf Grund von damals fehlenden Baugesetzen, haben wir vor allem im Altbaubestand einen dringenden Adaptierungsbedarf!"

Allein im letzten Jahr begleitete die Organisation über 120 barrierefreie Umbauten, steht aber mit nur einer Teilzeitstelle an der Kapazitätsgrenze. 

"Insgesamt bräuchte es von auch Seiten der öffentlichen Hand noch mehr Mittel für barrierefreie bauliche Maßnahmen durch die Wohnbauträger und für die begleitende Beratung der Betroffenen, wie die des ÖZIV Tirol. Eine Initiative ist da allein auf Grund der zukünftigen Herausforderung im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung absolut notwendig. Der nachträgliche Einbau von Liftanlagen wäre da natürlich ein wichtiges Instrument."

Welche Förderungen gewährt das Land Tirol?

Förderungen für Personenaufzüge gibt es seitens des Landes tatsächlich. Grundsätzlich wird ein Personenlift allerdings nur gefördert, wenn sich in einem Obergeschoss zumindest eine förderbare Wohnung befindet. Zusätzlich ist bei Wohnhäusern bis 6 Wohnungen eine Aufstellung über die Altersstruktur oder den dringenden Bedarf (z.B. Attest, Behindertenausweis, Pflegestufe 4 o.ä.) zu erbringen.

Das Land sieht einen Einmalzuschuss von 25% der förderbaren Kosten oder einen Annuitätenzuschuss von 35 % der Anfangsbelastung des Bankkredites (Berechnungsgrundlage förderbare Kosten) vor. 
Es gibt eine "Allgemeine Kostenobergrenze" (Mehr dazu) und eine "Spezifische Kostenobergrenze". Letztere besagt 25.000 Euro pro Halt in einem geförderten Stockwerk. 

Förderungsfähige Kosten wären demnach die Kosten für den Einbau eines neuen oder generalüberholten (durch eine Fachfirma) Treppenliftes bzw. Personenaufzugs. Nicht förderungsfähige Kosten sind allerdings Erhaltungsmaßnahmen wie Liftsanierungen oder behördlich vorgeschriebene Lifteinbauten im Neubau.

Zwischen Kosten, Kapazitäten und Lebensqualität

Die Situation in der Klappholzstraße 18 steht exemplarisch für die Herausforderungen barrierefreien Wohnens in Tirols Altbaubestand: Während die Tigewosi auf wirtschaftliche Grenzen verweist, kämpfen ältere und mobilitätseingeschränkte Mietende um ihre Selbstständigkeit. Der ÖZIV warnt währenddessen vor einem flächendeckenden Problem. Doch ohne zusätzliche öffentliche Mittel und verbindliche Lösungen bleiben viele Betroffene auf halber Treppe stecken. Ob Förderungen, Treppenlifte oder langfristige Neubaupläne: Die Frage, wer die Verantwortung für inklusives Wohnen trägt, bleibt in diesem Fall vorerst unbeantwortet.

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