Covid-19
Magistrat führt MNS-Pflicht teilweise wieder ein

Im bestimmten Bereichen des Magistrats besteht MNS-Pflicht für  Parteien und Mitarbeiter. | Foto: Stadt Innsbruck
  • Im bestimmten Bereichen des Magistrats besteht MNS-Pflicht für Parteien und Mitarbeiter.
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  • hochgeladen von Georg Herrmann

INNSBRUCK. Im Innsbrucker Stadtmagistrat ist in bestimmten Wartebebereichen die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht wieder eingeführt."Es bleibt ein wesentliches Ziel, BürgerInnen und MitarbeiterInnen zu schützen sowie die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Deshalb wird für Parteien und MitarbeiterInnen in den Wartebereichen des Innsbrucker Rathauses das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ab Donnerstag, 16.07.2020 wieder eingeführt. Das E-Mail der Magistratsdirektion vom 25.06.2020 (Mail "An_Alle": COVID-19 Stadtmagistrat Innsbruck, Übergang zum Normalbetrieb ab 29.06.2020) gilt weiterhin." lautet es in einem Schreiben des Magistratsdirektors.

Tragepflicht

Das verpflichtende Tragen eines MNS gilt für die Wartebereiche folgender Referate und Ämter:
· Referat „Bürgerservice und Fundservice“
· Referat „Standesamt und Staatsbürgerschaft“
· Referat „Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten“
· Referat „Aufenthaltsangelegenheiten“
· Referat „Rehabilitation und Behindertenhilfe“
· Amt „Wohnungsservice“
· Referat „Stadtkasse“
· Referat „Gesundheitswesen“
· Amt „Soziales“ (Ing.-Etzel-Straße 5)

Um die Behördengänge zu reduzieren, wird zudem verstärkt auf die Online-Leistungen des Stadtmagistrats unter www.innsbruck.gv.at hingewiesen.

Hygienemaßnahmen

Nach wie vor wird darum gebeten, die allgemeinen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln auch im Rathaus einzuhalten. Um Bürger und Mitarbeiter eine bestmögliche Sicherheit beim Aufenthalt zu gewährleisten, erfolgt weiterhin eine verstärkte Reinigung des Amtsgebäudes. Die Wartebereiche werden regelmäßig desinfiziert und auch die Handdesinfektionsspender werden regelmäßig überprüft und nachgefüllt.

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