Meine Stadt Rossau
Nächtliche Kurzparkzone seit September in Kraft
- Mit September treten die neuen Parkregeln in der Rossau in Kraft – Flugblätter sollten über die Umstellung informieren.
- Foto: M. Darmann
- hochgeladen von Marlene Huber
Seit 1. September ist in der Rossau die neue Parkraumregelung in Kraft getreten. Es gilt eine nächtliche, gebührenfreie Kurzparkzone, die das Parken im Zeitraum von 1.00 bis 5.00 Uhr nachts, auf maximal 180 Minuten begrenzt.
INNSBRUCK. Die neue Maßnahme soll eine Beschränkung für Dauerparken sein. Damit soll eine starke Belastung des Gewerbegebiets verhindert werden.
Das sind die neuen Regeln
Seit 1. September gilt in der Rossau eine neue Kurzparkregelung: Die Verkehrsschilder wurden an den entsprechenden Zonen aufgestellt. MÜG und Polizei kontrollieren die Einhaltung. Wer trotz der Vorgabe sein Auto dauerhaft abstellt, muss damit rechnen, täglich neue Strafzettel zu erhalten.
Die Höchstparkdauer im Zeitraum zwischen 1.00 und 5.00 Uhr nachts ist auf drei Stunden festgelegt – das Maximum, das laut Straßenverkehrsordnung für Kurzparkzonen erlaubt ist. Geparkt wird mit Parkscheibe. Für Fragen oder Rückmeldungen steht das Quartiersmanagement Rossau (office@quartier-rossau.at)
- Die neue gebührenfreie Nachtkurzparkzone in der Rossau.
- Foto: Stadt Innsbruck
- hochgeladen von Marlene Huber
Keine Anrainerparkkarte für die Rossau
Da in der Rossau aufgrund der Widmung ausschließlich betriebsnotwendige Wohnungen oder andere bestehend bewilligte Wohnnutzungen vorhanden sind, gibt es in dem Gebiet keine Möglichkeit für Anwohnerparkberechtigungen.
Ab 1. Oktober 2025 wird die Kurzparkzonen-Regelung auch in Mühlau-Arzl eingeführt. Dort sind Anwohnerparkberechtigungen im Gegensatz zur Rossau möglich. Diese können beim Stadtmagistrat beantragt werden.
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