Neue Dienstleistung
Notruf-Hotline der IIG

- Wenn es zu Störungen bei IIG-Wohnungen kommt, gibt es eine Hotline – 0512 4004 555 –, die die BewohnerInnen anrufen können. Was genau als Notfall definiert wird, finden Sie im Artikel.
- hochgeladen von Agnes Czingulszki (acz)
Für Störungen und Schäden außerhalb der Geschäftszeiten hat die Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG) für ihre KundInnen eine Notruf-Hotline eingerichtet. Unter der Nummer 0512 4004 555 können sich MieterInnen der IIG von Montag bis Donnerstag zwischen 16.30 und 7.30 Uhr des Folgetages sowie am Wochenende von Freitag, 12.00 Uhr, bis Montag, 7.30 Uhr, und an Feiertagen bei Störungen oder Gebrechen in den Wohnhäusern melden. Im Bedarf wird dann ein Stördiensteinsatz veranlasst.
INNSBRUCK. Im Rahmen notwendiger Störeinsätze werden lediglich jene Schäden und Störungen behoben, die in die Verantwortung der/des Vermietenden fallen. Jene, für die MieterInnen selbst zuständig sind, sind nach wie vor von diesen selbst zu beheben bzw. deren Instandsetzung selbstständig zu organisieren.
Was gilt als Notruf?
· Defekter Aufzug
· Stromausfall im gesamten Wohnhaus
· Ausfall der Stiegenhausbeleuchtung
· Ausfall der Tiefgaragenbeleuchtung
· Ausfall der Zentralheizung des Wohnhauses
· Ausfall der Warmwasserversorgung
· Defektes Garagentor
· Rohbruch oder Wasserschaden
· WC-Verstopfung
Was gilt nicht als Notruf?
· Schlüsselverlust, Aussperren aus Wohnung
· Stromausfall in der Wohnung
· Defekt der Leuchtmittel in der Wohnung
· Ausfall der Gasetagenheizung
· Ruhestörungen
· MieterInnenstreitigkeiten
· FalschparkerInnen
· Spielende Kinder im Hof
· Verschmutzung im Stiegenhaus
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