Gastroszene
Theresienbräu will Sanierungsverfahren

- Sanierungsverfahren über das Theresienbräu.
- Foto: Janis Fürderer
- hochgeladen von Georg Herrmann
INNSBRUCK. Über das Vermögen der Theresienbrauerei und Gaststätten GmbH wurde ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Innsbruck eröffnet. Der Alleingesellschafter Christian Lanquetin ist verstorben, die im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführerin hat ihren Rücktritt erklärt.
200.000 Euro Passiva
Die Gesellschaft wurde im Jahr 1994 gegründet. Die Geschäftsführerin Martina Kluckner hat nach Angaben im Insolvenzeröffnungsantrag den Rücktritt von der Geschäftsführung erklärt. Eine Ersichtlichmachung dieses Rücktritts ist im Firmenbuch bis dato nicht erfolgt. Der Alleingesellschafter und nach seinem Ableben dessen Verlassenschaft traf – nach dem Rücktritt der Geschäftsführerin - die Verpflichtung bei Vorliegen der Insolvenzvoraussetzungen einen Insolvenzantrag bei Gericht zu stellen. 26 Dienstnehmer sind davon betroffenen, lt. Insolvenzeröffnungsantrag gibt es 200.000,- Euro Passiva.
Wirthausbrauerei
Die Schuldnerin führt die Gastwirtschaft „Theresienbräu“ in Innsbruck. Es handelt sich um eine Wirtshausbrauerei, welche neben der eigentlichen Brauerei auch aus einem regulären Gastbetrieb besteht. Operativ wurde der Betrieb vom Verstorbenen in den letzten Jahren geleitet. Nach dessen Tod wurden leitende Mitarbeiter zu Geschäftsführern ernannt. Gesetzte Restrukturierungsmaßnahmen zeigten bisher nicht den gewünschten Erfolg. Die Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens wurde notwendig.
Offene Fortführung
Ob die Insolvenzverwaltung den schuldnerischen Betrieb ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortführen kann, wird sich zeigen. Diese Entscheidung wird zeitnah vom Insolvenzverwalter zu treffen sein. Eine Fortführung des Betriebes ist erfahrungsgemäß die Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung einer Gesellschaft. Aktuell bietet die Schuldnerin ihren Gläubigern einen Sanierungsplan mit einer Quote in Höhe von 20 Prozent, zahlbar in 2 Jahren, an. Es handelt sich dabei um die gesetzliche Mindestquote. Zum Insolvenzverwalter wurde Mag. Thomas Anker, Rechtsanwalt in Innsbruck, bestellt. Die erste Prüfungstagsatzung wurde mit 01.04.2020 festgelegt.
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