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IVB-Personalmangel sorgt weiterhin für Entlastungsfahrplan

Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe wollen den Entlastungsfahrplan bis Ende 2025 fortsetzen.
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Der sogenannte „Entlastungsfahrplan“ der Innsbrucker Verkehrsbetriebe (IVB) wurde im Dezember 2023 eingeführt, um auf akuten Personalmangel zu reagieren. Ursprünglich war geplant, diesen reduzierten Fahrplan bis Ende März 2024 beizubehalten. Jetzt steht die Fortführung auf der aktuellen Tagesordnung des Gemeinderates.

INNSBRUCK. Der Entlastungsfahrplan wurde im Innsbrucker Gemeinderat kontrovers diskutiert. Einige Mitglieder kritisierten die Maßnahme als unzureichend und forderten eine schnellere Rückkehr zum Normalbetrieb. Nach einer intensiven Diskussion wurde der Antrag des Stadtsenats IVB-Personalmangelfahrplan im Dezember 2023 eigentlich abgelehnt. "Die vorübergehende Fahrplanumstellung bleibt schon rein faktisch, zumal die IVB aus unternehmerischer Sicht nur diesen halten kann und eine weitere Belastung der Mitarbeiter nicht mehr zulässig ist. Die Anpassung im ÖPNV bzw. des Grund- und Finanzierungsvertrages (GuF) und die finanziellen Auswirkungen sind eine Frage, die es ab Jänner 2024 mit dem Land zu klären gilt. Dann wird eine weitere Vorlage an den Gemeinderat erfolgen", erklärte die damlige  StR Uschi Schwarzl auf die MeinBezirk-Anfrage. Aus Sicht von IVB-Geschäftsführer Martin Baltes bedeutete das Votum, dass der Gemeinderat den „Entlastungsfahrplan“ nicht zur Kenntnis nimmt, „wir müssen ihn aber dennoch fahren, da uns derzeit schlicht das Personal fehlt“. Anlass für die Klarstellung ist die Formulierung im Amtsbericht: "Da es sich bei der Umsetzung des Personalmangelfahrplanes um eine Änderung des Leistungsangebotes gemäß ÖPNV-Vertrag handelt, ist darüber hinaus ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich." GR Benjamin Plach erklärte damals: „Der Innsbrucker Gemeinderat hat mehrheitlich die Verschlechterungen bei den Innsbrucker Öffis zurückgewiesen. Die Problematik kann dadurch zwar akut nicht verbessert werden, es ist aber ein starkes Zeichen an Bürgermeister Willi, Stadträtin Schwarzl und an die IVB-Führung." Kritik an der Fahrplanausdünnung bei den Linien 2 und 5 kam von der Österreichischen Hochschülerschaft. Im März 2024 gaben die IVB bekannt, dass der reduzierte Fahrplan weitergeführt werden muss. Trotz der Einstellung von neuen Fahrerinnen und Fahrern konnte der Normalbetrieb bislang nicht vollständig wiederhergestellt werden. Die IVB betonen jedoch, dass die Rückkehr zum regulären Fahrplan oberste Priorität hat. Die Umsetzung hängt maßgeblich von der weiteren Personalentwicklung ab.

Entlastungsfahrplan: Davon betroffen sind die Linien 2 und 5, welche weiterhin an Schultagen im 15 Minuten-Takt (Linie 5 in Doppeltraktion) sowie während der Schulferien die Linien 1 und 3 im 15 Minuten-Takt und die Linien A und K im 20 Minuten-Takt fahren.  | Foto: IVB
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Fortsetzung 2025

Das Thema Entlastungsfahrplan steht auch 2025 auf der Tagesordnung. "Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB), Kenntnisnahme der Weiterführung eines Entlastungsfahrplans (Personalmangel); Einvernehmensherstellung gemäß Grund- und Finanzierungsvertrag (GuF) 2021 zu den Minderausgaben" lautet der Tagesordnungspunkt im Stadtsenat und im Gemeinderat. "Die Landeshauptstadt Innsbruck nimmt die Verlängerung des Entlastungsfahrplans der IVB auf den Linien 1, 2, 3, 5, A und K bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 zur Kenntnis. Die Landeshauptstadt Innsbruck stimmt der Vereinbarung zur
Einvernehmensherstellung zwischen Stadt und Land zur Aufteilung der Minderausgaben durch den Entlastungsfahrplan zu." Dieser Text soll im Stadtsenat sowie im Gemeinderat beschlossen werden. 

"Durch den Entlastungsfahrplan werden die in der ÖPNV-Vertrags-Modifizierung 2019 festgelegten Leistungen nicht zur Gänze erfüllt. In der Folge kommt es zu einer Änderung des Leistungsangebotes und Minderausgaben von insgesamt rund 838.000 Euro. Der für 2025 zu leistende Gesellschafterzuschuss muss erneut geprüft und der städtische Anteil von rund 516.000 Euro bei den IVB in Abzug gebracht werden“, erläutert Bürgermeister und Beteiligungsvertreter Johannes Anzengruber.

Der Entlastungsfahrplan wurde vom Stadtsenat zur Kenntnis genommen und die Vereinbarung zur Einvernehmensherstellung zwischen Stadt und Land zur Aufteilung der Minderausgaben mehrheitlich befürwortet. Der Antrag wird dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.

Entlastung erst im Dezember 2025

Die IVB hat im Zuge einer Sitzung der ÖPNV-Steuerungsgruppe mitgeteilt, dass aufgrund des derzeitigen Personalstandes sowie der noch ausbleibenden Personalzugänge auf den Linien 2 und 5 auch im Jahr 2025 der Entlastungsfahrplan bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 gefahren werden muss.

Davon betroffen sind die Linien 2 und 5, welche weiterhin an Schultagen im 15 Minuten-Takt (Linie 5 in Doppeltraktion) sowie während der Schulferien die Linien 1 und 3 im 15 Minuten-Takt und die Linien A und K im 20 Minuten-Takt fahren. Aktuelle Personalprognosen der IVB führen zum Schluss, dass auf den Linien 2 und 5 mit Fahrplanwechsel im Dezember 2025 wieder der Normalfahrplan gefahren werden kann. Auch für die Linie A und K zeichnet sich ab, dass mit Fahrplanwechsel Dezember 2025 in den Normalfahrplan übergegangen werden kann. Die Linien 1 und 3 werden frühestens im Dezember 2026 wieder in den Normalfahrplan übergehen können.

Personalmängel führen zu Problemen der bei IVB.  | Foto: IVB
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