„Lifting“ des Tiroler Jugendschutzgesetzes im Landtag beschlossen

Foto: (C)Land Tirol/Pidner

Wie lange dürfen Minderjährige ausgehen? Ab wann dürfen Jugendliche Alkohol trinken? Und was sind jugendgefährdende Waren? Die Antworten auf diese und ähnliche Fragen regelte bis vor Kurzem das Tiroler Jugendschutzgesetz von 1994. Auf Initiative von Jugendlandesrätin Beate Palfrader wurde es einem „Lifting“ unterzogen und entspricht nun den aktuellen Gegebenheiten. Nach dem Beschluss der Tiroler Landesregierung im November wurde die Novelle heute, Mittwoch, auch vom Tiroler Landtag abgesegnet.

Bei der Novellierung arbeiteten ExpertInnen der Abteilung JUFF, der Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie der Suchtkoordination des Landes Tirol mit. Darüber hinaus brachten sich die JugendsprecherInnen der im Landtag vertretenen Parteien sowie der Tiroler Jugendbeirat in die Aktualisierung des Gesetzes ein. Am Rande der heutigen Landtagssitzung betonte LRin Palfrader: „Die Novelle des Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetzes ist dem großen Engagement und der fachlichen Kompetenz aller Mitwirkenden zu verdanken. Ein besonderer Dank gebührt dem Tiroler Jugendbeirat, der ab sofort nicht nur im Gesetz fest verankert ist, sondern der Tiroler Landesregierung auch in anderen jugendrelevanten Fragen immer wieder beratend zur Seite steht.“

Neben der Verankerung des Jugendbeirates wurde das Gesetz um jugendgefährdende Waren wie Wasserpfeifen, E-Shishas und E-Zigaretten ergänzt. Außerdem wurden die Regelungen über den Aufenthalt in Betriebsanlagen und Vereinslokalen aktualisiert. Das Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetzes sieht überdies bei einer erstmaligen Gesetzesübertretung keine Ersatzfreiheitsstrafe für Jugendliche, sondern verpflichtende Informations- und Beratungsgespräche vor. „Damit ist der Jugendschutz in Tirol am Puls der Zeit“, freut sich LRin Palfrader. (Text und Bild: Land Tirol/Pidner)

Wo: Landhaus 1, 6020 Innsbruck auf Karte anzeigen
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