Schiessling: "Richtungsweisendes Urteil gegen Land Tirol"

- LA Gabi Schiessling
- hochgeladen von Stephan Gstraunthaler
Das Land Tirol wurde aufgrund von Diskriminierung vom Landesgericht Innsbruck zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 35.000,- Euro verurteilt - Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
SPÖ-Gleichbehandlungssprecherin LA Gabi Schiessling: Es darf keinerlei Diskriminierung wegen Krankheit oder sexueller Orientierung geben! Gabi Schiessling sieht im Urteil des Landesgerichts Innsbruck „eine richtungsweisende Entscheidung, die ich sehr begrüße.“
Hintergrund zum Gerichtsurteil
Hintergrund zum Urteil des Landesgerichts Innsbruck gegen das Land Tirol ist, dass ein Dienstnehmer wegen seiner HIV-Infektion und Homosexualität innerhalb der Probezeit entlassen worden war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Niemand darf aufgrund einer Krankheit oder wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Das gilt allgemein und für einen öffentlichen Dienstgeber ganz besonders. Gleichbehandlung ist kein Entgegenkommen, sondern ein Recht“, stellt Schiessling klar.
Stellungnahme Land Tirol
„Das Land Tirol hält an dieser Stelle fest, dass die gesetzten Personalmaßnahmen in keinster Weise mit der sexuellen Orientierung bzw. damit in Verbindung stehen, dass der betreffende Mann HIV-positiv ist. Das Land Tirol nimmt das vorliegende Urteil durch das Landesgericht Innsbruck zur Kenntnis, bekennt sich jedoch weiterhin zu seiner ursprünglichen Rechtsauffassung. Nachdem es in einem derartigen Sachverhalt noch keine gesicherte höchstgerichtliche Rechtsprechung gibt, hat das Land Tirol fristgerecht Berufung erhoben – wie die Klägerseite auch. Da es sich im fraglichen Fall somit um ein laufendes Verfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Stellungnahme abgeben können.“ Landesamtsdirektor HR Dr. Josef Liener, Land Tirol
Link einfügen
Video einbetten
Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.
Karte einbetten
Social-Media Link einfügen
Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.
Code einbetten
Beitrag oder Bildergalerie einbetten
Foto des Tages einbetten
Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.