Volksbegehren 2025 in Innsbruck
Unterschriften für drei Initiativen abgeben

Von 31. März bis 7. April können drei Volksbegehren im Innsbrucker Rathaus unterschrieben werden. | Foto: stock.adobe.com/Symbolfoto
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  • Von 31. März bis 7. April können drei Volksbegehren im Innsbrucker Rathaus unterschrieben werden.
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Von Montag, 31. März bis Montag, 7. April 2025, haben Bürgerinnen und Bürger aus Innsbruck die Möglichkeit, durch Unterschriften die Zustimmung zu drei verschiedenen Volksbegehren abzugeben.

INNSBRUCK. Folgende Volksbegehren liegen zur Einsicht und Unterschrift auf: „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“, „Autovolksbegehren: Kosten runter!“ und „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!“ Beim Eintragungsverfahren können alle stimmberechtigten Personen teilnehmen, die am letzten Tag der Eintragungswoche (7. April 2025) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen. Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft, das Vollenden des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht und die Eintragung in der Wählerevidenz einer Gemeinde zum Stichtag 24. Februar 2025. Personen, die bereits eine gültige Unterstützungserklärung für eins aktuelle Volksbegehren abgegeben haben, können beim jeweiligen Eintragungsverfahren nicht mehr teilnehmen. 

Die Unterschrift kann vor Ort im Rathaus abgegeben werden oder online mittels elektronischer Signatur.  | Foto: BezirksBlätter
  • Die Unterschrift kann vor Ort im Rathaus abgegeben werden oder online mittels elektronischer Signatur.
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Öffnungszeiten für die Eintragung

Die Volksbegehren liegen im Rathaus, Maria-Theresien-Straße 18, 6. Stock, Zimmer 6102 (barrierefrei erreichbar über die Lifte in den RathausGalerien) auf. Dort können Interessierte während des Eintragungszeitraumes montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie am Donnerstag, 3. April von 8.00 bis 20.00 Uhr ihre Unterschrift für eines oder mehrere der genannten Volksbegehren abgeben. Am Samstag und Sonntag bleibt das Rathaus und damit auch das Eintragungslokal geschlossen. Für den Fall, dass BürgerInnen vor der Gemeindebehörde ihre Zustimmung geben möchten, müssen diese ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder sonstigen amtlichen Lichtbildausweis) nachweisen.

Online-Eintragung mit elektronischer Signatur

Die Unterschrift kann bis Montag, 7. April 2025, 20.00 Uhr, auch online mit einer qualifizierten elektronischen Signatur („ID Austria“) abgegeben werden. Infos und Details zu den einzelnen Volksbegehren sind unter www.innsbruck.gv.at/volksbegehren sowie www.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar.

Mithilfe von Volksbegehren können Wünsche der Bürgerinnen und Bürger im Nationalrat behandelt werden.  | Foto: Romain Dancre/unsplash
  • Mithilfe von Volksbegehren können Wünsche der Bürgerinnen und Bürger im Nationalrat behandelt werden.
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