Wegfall des Pflegeregresses bringt Kosten für Tirol

Durch den Wegfall des Pflegeregresses kommt es zu Einnahmeausfällen für die Gemeinden und Länder. | Foto: Franz Neumayr - Symbolbild
  • Durch den Wegfall des Pflegeregresses kommt es zu Einnahmeausfällen für die Gemeinden und Länder.
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  • hochgeladen von Sabine Knienieder

TIROL. Mit Anfang 2018 wird der Pflegeregress in Österreich abgeschafft. Die Länder bekommen im Gegenzug dafür jährlich 100 Mio. € zusätzlich über den Pflegefonds. Dies ist den Finanzreferenten der Länder zu wenig. Sie fordern nun mehr Geld zum Ausgleich der Kosten.

Entstehende Kosten müssen vom Bund ausgeglichen werden

Die österreichischen Landesfinanzreferenten fordern die Bundesregierung einstimmig auf, die Ausgaben - die durch den Wegfall des Pflegeregresses entstehen - vollständig auszugleichen. Den Ländern und Gemeinden dürften keine Kosten entstehen. Die vom Bund in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro müsse mit Wegfall des Pflegeregresses Anfang 2018 zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig müsse der Betrag verdoppelt werden.

Verhandlungen zur Kostenübernahme notwendig

Durch die Abschaffung des Pflegeregresses würde bereits zu Beginn des neuen Jahres rund 20 Millionen Euro an Einnahmen wegfallen. In diesen Betrag fehlen noch die Kosten für die Folgeausgaben durch Investitionen, Wegfall von SelbstzahlerInnen, steigende Fallzahlen oder erhöhte Attraktivität der ambulanten Pflege. Landeshauptmann Günther Platter fordert diesbezüglich Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, um eine Regelung zur vollständigen Kostenübernahme durch das Land zu garantieren. Eine Einigung soll Mitte des Jahres 2018 erfolgen.

Wegfall des Pflegeregresses - Was bedeutet das?

Die Abschaffung des Pflegeregresses wurde im Nationalrat mit breiter Mehrheit im September beschlossen. Mit Anfang 2018 soll dieser nun wegfallen. Den Ländern ist es nun nicht mehr möglich, auf das Vermögen von Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden, zurückzugreifen. Auch auf das Vermögen von Angehörigen und ErbInnen darf nicht mehr zurückgegriffen werden. Die Länder bekommen statt dessen einen Finanzausgleich aus dem Pflegefonds.

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