"Allianz gegen die S7" gibt nicht auf
Beschwerde bei Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof in Vorbereitung
Die "Allianz gegen die S7" will gegen den heute bekanntgewordenen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, den UVP-Bescheid zum Bau des Schnellstraßen-Westabschnitts zu bestätigen, Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. Das sagte Allianz-Sprecher Johann Raunikar gegenüber dem Bezirksblatt Güssing/Jennersdorf.
"Ich kenne zwar das Urteil noch nicht offiziell, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass alles korrekt abgelaufen ist. Beispielsweise hat es keine mündliche Verhandlung gegeben, obwohl sie im Gesetz vorgeschrieben ist und auch im Falle des Ostabschnitts-Verfahrens stattgefunden hat", argumentierte Raunikar. "Dabei ist eine mündliche Verhandlung Kern eines jeden Gerichtsverfahrens."
Sieben weitere Beschwerden anhängig
Außerdem seien derzeit noch drei Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof im Laufen, die das wasser- und das naturschutzrechtliche Verfahren betreffen, erinnerte Raunikar. Vier weitere Beschwerden seien beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
Raunikars Vermutung zum aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: "Eine Auftragsarbeit für die ASFINAG".
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