Ausnahme Vorrangstraßen
Durch Rudersdorf und Dobersdorf nur noch mit 30 km/h
Der Gemeinderat von Rudersdorf hat beschlossen, im gesamten Gemeindegebiet eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h einzuführen. Ausgenommen sind nur die Vorrangstraßen, also die Bundesstraße 65 in Richtung Fürstenfeld und die Bundesstraße 57a in Richtung Deutsch Kaltenbrunn, sowie die Rudersdorfer Bergen. Die dort bereits bestehenden einzelnen 30er-Zonen bleiben aber unverändert.
"Ziel ist es, die Verkehrssicherheit der Bevölkerung zu erhöhen und die Lärmbelästigung im Gegenzug zu senken", erklärt Bürgermeister Manuel Weber.
Zur Vorbereitung der Maßnahme wurde von der Gemeinde ein Sachverständiger beauftragt. Sobald das Gutachten vorliegt, könne die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf das 30er-Limit rechtsgültig verordnen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.