S 7: Rechts-Dschungel lichtet sich
Der schier endlose Genehmigungs-Marathon rund um die Schnellstraße dürfte in der Schlussrunde sein.
Als das allererste Projekt zur Errichtung der Schnellstraße S 7 entworfen wurde, schrieb man das Jahr 1975. Mittlerweile steht 2017 auf dem Kalender, und die S 7 ist noch immer nicht gebaut.
Umfassende Einreichpläne, geänderte Rechtslagen, juristische Pannen und detailliert vorgebrachte Einsprüche haben die Jahre vergehen lassen. Der aktuelle Stand der Verfahren lässt aber den Schluss zu, dass die Endphase erreicht ist.
Überblick
Rechtlich gibt es für die zwei Abschnitte (Ost und West) drei Genehmigungsverfahren beim Bund sowie in zwei Bundesländern: die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), das wasserrechtliche Verfahren und das Naturschutzverfahren. Das bedeutete eine Gesamtzahl von acht Rechtsverfahren.
Umweltverträglichkeit
Am umfangreichsten sind jene, die die UVP betreffen. Nachdem hier zuletzt das Bundesverwaltungsgericht grünes Licht gegeben hat, sind mittlerweile die letzten möglichen Instanzen erreicht: der Verfassungs- und der Verwaltungsgerichtshof. "Hier ist grundsätzlich nur noch eine außerordentliche Revision denkbar, bei der dargestellt werden muss, warum die Revision entgegen dem Ausspruch des Verwaltungsgerichts von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung abhängt", erläutert der Jennersdorfer Bezirkshauptmann Hermann Prem.
Wasserrecht
Wasserrechtlich gesehen gibt es drei Abschnitte für die S7: einen von Riegersdorf bis Rudersdorf, einen von Rudersdorf bis Dobersdorf und einen von Dobersdorf bis zur Staatsgrenze. Für die ersten beiden liegen positive Bescheide des steirischen und des burgenländischen Landeshauptmanns vor, die vom Umweltministerium in zweiter Instanz bestätigt wurden.
Die Allianz gegen die S 7 hat dagegen beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingebracht und Bauaufschub beantragt. Dieser wurde zwar 2015 abgelehnt, ein endgültiger Spruch des Verwaltungsgerichtshofs steht aber noch aus.
Die wasserrechtliche Genehmigung für den Ostabschnitt hat die Autobahngesellschaft ASFINAG 2015 beantragt. "Laut den Sachverständigen ist das Einreichprojekt vollständig, es kann daher demnächst öffentlich aufgelegt werden", berichtet Prem. Daran schließt das eigentliche Verfahren an.
Naturschutz
Die naturschutzrechtliche Genehmigung für den Westteil sei bereits rechtskräftig, für den Ostteil ausständig.
Zumindest die Errichtung der Baustraße soll laut ASFINAG im April beginnen. Ab Oktober werden dann die Hauptarbeiten für die vier Baulose der Schnellstraße ausgeschrieben.
Welches Verfahren befindet sich derzeit wo?
UVP West: Verwaltungsgerichtshof
UVP Ost: Verwaltungsgerichtshof
Wasserrecht West 1: Verwaltungsgerichtshof
Wasserrecht West 2: Verwaltungsgerichtshof
Wasserrecht Ost: Landeshauptmann
Naturschutz West: Verwaltungsgerichtshof
Naturschutz Ost: Landesregierung
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