Widmungsverfahren
Rechnungshof-Kritik an S7-Gewerbegebiet Rudersdorf

- Laut Landesrechnungshof hätte das Land das Widmungsverfahren mangels eines gesetzeskonformen Umweltberichtes nicht genehmigen dürfen.
- Foto: Peter Sattler
- hochgeladen von Martin Wurglits
Das Land Burgenland hätte die Flächenwidmung mangels gesetzeskonformem Umweltbericht nicht genehmigen dürfen, urteilt der Landesrechnungshof in einer Analyse.
RUDERSDORF. Die Widmung des Wirtschaftsparks an der Auf- und Abfahrt zur Schnellstraße S7 hat nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen. Zu diesem Schluss kommt der burgenländische Landesrechnungshof nach einer Überprüfung aller vorgenommenen Widmungsverfahren.
Gesetzwidrige Umwelt-Genehmigung
Einer der Kritikpunkte ist der laut Rechnungshof mangelhafte Umweltbericht für das neue Gewerbegebiet Rudersdorf. "Ein solcher Bericht hat die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten, aber auch vertretbare Alternativen zu untersuchen", heißt es im Rechnungshofbericht. Solche gesetzlich vorgeschriebenen Alternativen fehlen aber im Umweltbericht für Rudersdorf.

- Der burgenländische Landesrechnungshof kritisierte den mangelhaften Umweltbericht und den nicht gesetzeskonformen Abschluss von Grundstücksverträgen durch die Landes-Wirtschaftsagentur.
- Foto: Franz Tscheinig
- hochgeladen von Franz Tscheinig
Der vorgelegte Umweltbericht wies für die Sachthemen "Land- und Forstwirtschaft" und "Landschaftsbild" eine Verschlechterung aus. Als Gegenmaßnahme sah er beispielsweise eine starke Durchgrünung der Gesamtanlage vor.
Keine Alternativen
Das beauftragte Sachverständigenbüro wies darauf hin, dass es die ausdrückliche Intention sei, das Gewerbegebiet direkt am geplanten S7-Knoten zu errichten, um einen unmittelbaren Anschluss an ein hochleistungsfähiges, überregionales Verkehrsnetz zu haben. Vor diesem Hintergrund enthielt der Umweltbericht keine Beschreibung und Bewertung vernünftiger Alternativen. Andere wesentliche Auswirkungen auf die Umwelt gebe es nicht, weil das Gebiet durch die Schnellstraße S7 inklusive Auf- und Abfahrtsknoten ohnehin vorbelastet sei.

- Die Schnellstraße S7 bindet den Bezirk Jennersdorf an das hochrangige Straßennetz an.
- Foto: Peter Sattler
- hochgeladen von Peter Sattler
Ausnahmen von diesen Verpflichtungen sind aber laut Rechnungshof gemäß den zugrundeliegenden Gesetzen nicht möglich. "Das Land Burgenland genehmigte die Flächenwidmungsplanänderung trotzdem", so die Kritik.
Optionsverträge "nicht gesetzlich"
Der zweite Hauptkritikpunkt richtete sich auf die Neuwidmung von Bauland. Diese sei nur zulässig, wenn geeignete Maßnahmen zur Mobilisierung wie eine Befristung der Widmung oder privatwirtschaftliche Maßnahmen getroffen wurden. Letztere hätte die Gemeinde zu vereinbaren. "In Rudersdorf erfolgte keine Befristung der Widmung. Als Maßnahme zur Mobilisierung führte die Gemeinde bzw. das Land Burgenland Optionsverträge an. Diese Verträge schloss die Wirtschaftsagentur mit den privaten Grundstückseigentümern ab. Dies entsprach nicht den gesetzlichen Bestimmungen", lautet die Kritik des Landesrechnungshofs.
Das Land Burgenland als Aufsichtsbehörde habe weder eine Befristung der Widmung noch privatwirtschaftliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde Rudersdorf und den privaten Grundstückseigentümern eingefordert. Dementsprechend hätte es den Flächenwidmungsplan für Rudersdorf auch nicht genehmigen dürfen, heißt es im Bericht.
Kritik der Freiheitlichen
FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer sieht in dem Bericht, der alle burgenländischen Businessparks umfasste, einen "klaren Handlungsauftrag" an die Landesregierung und ortet ein "Aufsichtsversagen". Die Genehmigung des Widmungsverfahrens in Rudersdorf trotz unzureichender Umweltberichte und ohne gesetzlich vorgeschriebene Mobilisierungsmaßnahmen sei "rechtsstaatlich bedenklich und politisch verantwortungslos". Dementsprechend fordern die Freiheitlichen die Umsetzung der Empfehlungen des Landesrechnungshofs und eine "Rückbesinnung auf rechtsstaatliche Verfahren".
Zur Vorgeschichte:



Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.