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Mein Wohntraum
Förderungen für das Eigenheim

Das Land Kärnten bietet verschiedene Förderungen zur Realisierung des Eigenheims | Foto: Adobe Stock - drubnig-photo
  • Das Land Kärnten bietet verschiedene Förderungen zur Realisierung des Eigenheims
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Die Wohnbauförderung des Landes Kärnten hilft, den persönlichen Wohn(t)raum in die Realität umzusetzen.

Wichtigste Zielsetzung der Kärntner Wohnbaupolitik ist es, leistbares Wohnen für die Kärntner Bevölkerung sicherzustellen. Mit geringen Mitteln preiswerten Wohnraum mit hohem Wohnkomfort zu schaffen, der eine hohe Lebensqualität bietet, ist zentrales Anliegen eines jeden Einzelnen für sein Zuhause.
Wer den Traum vom eigenen Haus oder von den eigenen vier Wänden verwirklichen möchte, ist bei der Kärntner Wohnbauförderung an richtiger Stelle. Interessenten werden bei der Errichtung eines Eigenheims oder einer Wohnung durch Auf-, Zu-, Um- oder Einbau bestens unterstützt.

Kredit und Zuschuss

Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines Förderungskredits und von Annuitätenzuschüssen oder eines Einmalzuschusses (Häuslbauerbonus) in Höhe von 12.000 oder 15.000 Euro (bei Erreichen von maßgebenden Energiekennzahlen).

Günstige Konditionen

Der Förderungskredit hat eine Laufzeit von dreißig Jahren mit einer jährlichen Verzinsung von 0,7 Prozent in den ersten zwanzig Jahren und 1,5 Prozent ab dem 21. Jahr.
Die Rückzahlung erfolgt monatlich. Die Basisförderung beträgt 300 Euro pro Quadratmeter förderbarer Nutzfläche und erhöht sich um nachstehende Bonusbeträge:

  • Bonus für verdichtete Bauweise und Nachverdichtung: 50 bis 150 Euro/m² förderbarer Nutzfläche
  • Energieeffizienz-Bonus: 100/m² förderbarer Nutzfläche
  • Umweltbonus: bis maximal 8.000 Euro
  • Bonus für Sonnenenergie: thermische Solarenergie bis maximal 6.000 Euro, Photovoltaikanlage zwischen 1.000 und 4.000 Euro
  • Bonus barrierefreie Bauweise: 10.000 Euro
  • Bonus strukturschwacher ländlicher Raum: 7.000 Euro
  • Bonus Jungfamilie (alle Familienmitglieder unter 35 Jahren): 12.000 Euro
  • Kinderbonus: 1.000 Euro/Kind
  • Bonus behindertengerechte bauliche Maßnahmen: 15.000 Euro
  • Bonus Standortqualität: 5.000 Euro
  • Bonus für Passivhaus (Standard): 50 Euro/m² förderbarer Nutzfläche
  • Zuschlag bei niedrigem Einkommen: 3.000 Euro

Annuitätenzuschuss

Der Annuitätenzuschuss hat eine Laufzeit von maximal zehn Jahren, wird gemeinsam mit dem Förderungskredit beantragt und beträgt in den ersten fünf Jahren jährlich vier Prozent und in den Jahren sechs bis zehn jährlich drei Prozent des förderbaren Hypothekarkredits.
Der Annuitätenzuschuss wird auf fünf Jahre gewährt und muss vor Ablauf des fünften Jahres neu beantragt werden.

Kredit und Zuschuss

Als Alternative zur Errichtung eines Eigenheims in Form eines Neubaus bieten sich bestehende leerstehende oder noch zu Wohnzwecken genutzte und zum Verkauf angebotene Ein- und Zweifamilienwohnhäuser an.
Stehen Immobilien in zentralen Lagen leer, hat das Auswirkungen auf die Werthaltigkeit des Objektes und auf den unmittelbaren Orts- und Stadtkern.
Die Wohnbauförderung bietet attraktive Fördermodelle für den Ankauf von Bestandsobjekten. Gefördert wird der Erwerb von Bestandsobjekten, die in Siedlungsschwerpunkten gemäß dem Örtlichen Entwicklungskonzept der jeweiligen Standortgemeinde liegen.

Unterstützung beim Sanieren

Energieeffizienz ist immer ein Thema, wenn vom Sanieren die Rede ist. Wer energiebewusst handelt, stößt weniger Kohlenstoffdioxid (CO₂) aus. Für Eigenheime und sonstige Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen erfolgt die Förderung durch die Gewährung eines Einmalzuschusses in Höhe:

  • von maximal 30 Prozent der förderbaren Sanierungskosten, höchstens 36.000 Euro je Gebäude für Einzelbauteilmaßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes und maximal 35 % für energieeffiziente Haustechnikanlagen.
  • von maximal 40 % der förderbaren Sanierungskosten, höchstens 48.000 Euro je Gebäude für umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen, wobei sich die förderbaren Sanierungskosten für die zweite Wohnung um 50 % (72.000 Euro) erhöhen.

Einmalzuschüsse

Zusätzlich wird ein Einmalzuschuss von maximal 800 Euro für die Kosten des Sanierungscoaches gewährt und 300 Euro für die Kosten des Energieausweises bei der umfassenden energetischen Sanierung.
Eine professionelle Vor-Ort Energieberatung wird kostenlos zur Verfügung gestellt.

Weitere Infos

Abteilung 11 – Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau

Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt
www.wohnbau.ktn.gv.at
E-Mail:abt11.wohnbau@ktn.gv.at
Telefon:050 536-31002

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