Wohnbauförderung
Förderungen für Wohnbau und Sanierung wurden angepasst

Mit 1. Jänner wurden die Richtlinien für die Wohnbauförderung angepasst | Foto: Pixabay/USA-Reiseblogger

Mit Anfang Jänner trat das neue Wohnbauförderungsgesetz in Kraft. Dadurch will man in Zukunft besser auf die Bedürfnisse der Kärntner eingehen.

KÄRNTEN. Im Zentrum der neuen Wohnbauförderung stehen Familienfreundlichkeit, die Unterstützung von Personen mit niedrigen Einkommen sowie die Stärkung des ländlichen Raumes. "Wo wir Prioritäten setzen ist klar ersichtlich", erklärt Wohnbaureferentin LHStv. Gaby Schaunig.

Förderungen im Sanierungsbereich

Nachhaltigkeit und saubere Energie spielen eine tragende Rolle bei Sanierungen. Daher wurden die Förderungen von energieeffizienten ökologischen Haustechnikanlagen mit 1. Jänner 2019 von 30 auf 35 Prozent angehoben.
Mit der Aktion "Raus aus den fossilen Brennstoffen" wird außerdem der Zuschuss für den Austausch von fossilen Heizungsanlagen von 3.000 auf 6.000 Euro verdoppelt. Ebenfalls erhöht wurde die Förderungen von Solaranlagen auf 3.750 Euro.
Weiters gibt es nun eine neue Förderung für den Einbau eines Solarstromspeichers in Höhe von 2.000 Euro.

Wohnbauförderung

Um Jungfamilien besser zu unterstützen erhalten diese seit 1. Jänner 2019 12. Euro Wohnbauförderung, wobei für jedes Kind zusätzlich ein Bonusbetrag in Höhe von 1.000 Euro ausgezahlt wird.
Wer im strukturschwachen ländlichen Raum baut erhält statt der bisher 5.000 Euro nun 7.000 Euro Wohnbauförderung. Für Menschen mit niedrigen Einkommen gibt es außerdem eine Zusatzförderung von 3.000 Euro.
Der Häuselbauerbonus wurde ebenfall angehoben und beträgt nun 12.000 Euro. Im Fall von Niedrigstenergie-Gebäuden werden sogar bis zu 15.000 Euro ausgezahlt.

Förderung für Barrierefreiheit

Mit dem neuen Wohnbauförderungsgesetz wurden auch die förderbaren Kosten zur barrierefreien äußeren Erschließung und Barrierereduzierung in Ein- und Zweifamilienhäusern.
Erstmals gibt es außerdem eine Förderung für die barrierefreie Erschließung des Stiegenhauses im mehrgeschossigen Wohnbau. Bauvereinigungen erhalten dafür bis zu 10.000 Euro, Mieter bis zu 6.000 Euro nach Vorlage einer fachärtzlichen Bestätigung.

Weniger Zinsen bei Krediten

Zusätzlich zu den Förderungen für Wohnbau, Sanierung und Barrierefreiheit wurden auch die Zinsen von Wohnbauförderungskrediten von ein Prozent auf 0,7 Prozent gesenkt.
Im Zuge des Bürokratieabbaues ist es außerdem nicht mehr notwendig einen Grundbuchauszug anzufordern, dieser wird nun vom Sachbearbeiter ausgedruckt.
Die Zinssenkung und Vereinfachung der Anträge gelten auch für den Erwerb von Eigentumswohnungen. Hier gab es außerdem eine preisindexierte Anpassung des höchstzulässigen Kaufpreises auf 2.750 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche. Bei Wohnungen mit klima:aktiv Standard wurde der höchstzulässige Kaufpreis auf 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche angehoben.

FPÖ: Weitere Änderungen notwendig

Für die FPÖ Kärnten und Clubobmann Gernot Darmann ist die Anpassung der Wohnbauförderung ein Teilerfolg, aber noch nicht abgeschlossen. Der Häuselbauerbonus sei immer noch zu niedrig und die Einkommensgrenzen vor allem bei Familien mit Kindern zu gering, so Darmann.

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