Erhöhtes Geflügelpest-Risiko
Ab morgen Stallhaltepflicht ab 50 Tieren

Foto: stock.adobe.com/ pureshot (Symbolfoto)

Es sind Geflügelbetriebe und Hobbyhaltungen ab 50 Tieren in 62 Kärntner Gemeinden sowie in den Statutarstädten Klagenfurt und Villach betroffen.

KÄRNTEN. In Kärnten, Nieder- und Oberösterreich sowie dem Burgenland wurden in dieser Wintersaison bereits Vogelgrippe-Fälle bestätigt. Nun hat das Gesundheitsministerium erneut eine Stallhaltepflicht in diesen Bundesländern verordnet. Sie tritt mit 5. Dezember 2023 in Kraft.

Haltungen ab 50 Tiere

Betroffen sind alle Geflügelhaltungen ab 50 Tieren in 62 Kärntner Gemeinden sowie in den beiden Statutarstädten Klagenfurt und Villach. Sie werden in der aktuellen Verordnung als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko eingestuft. Betriebe und Hobbyhaltungen in der entsprechenden Größe, die sich in diesen Gebieten befinden, müssen ihre Tiere in geschlossenen - zumindest überdachten - Stallungen halten. Insbesondere Enten und Gänse sind von anderem Geflügel zu trennen.

Hochansteckend für Hausgeflügel

Erhöhte Vorsicht ist jedoch auch in allen übrigen Gebieten, die nicht von der Stallhaltepflicht erfasst sind, geboten. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sind auch hier unbedingt zu verhindern, etwa durch Fütterung und Tränkung im Stall, da die Aviäre Influenza für Hausgeflügel hochansteckend ist.

Laut Verordnung in Kärnten als Risikogebiete ausgewiesen sind:
1. Klagenfurt (Stadt)
2. Villach (Stadt)

im Bezirk Hermagor die Gemeinden:
1. Hermagor-Pressegger See
2. St. Stefan im Gailtal

im Bezirk Klagenfurt-Land die Gemeinden:
1. Ebenthal in Kärnten
2. Feistritz im Rosental
3. Ferlach
4. Grafenstein
5. Keutschach am See
6. Köttmannsdorf
7. Krumpendorf am Wörthersee
8. Ludmannsdorf
9. Maria Rain
10. Maria Saal
11. Maria Wörth
12. Moosburg
13. Pörtschach am Wörthersee
14. St. Margareten im Rosental
15. Schiefling am Wörthersee
16. Techelsberg am Wörthersee

im Bezirk Sankt Veit an der Glan:
1. Eberstein
2. Liebenfels
3. St. Veit an der Glan
4. Weitensfeld im Gurktal
5. Frauenstein

im Bezirk Spittal an der Drau die Gemeinden:
1. Baldramsdorf
2. Lendorf
3. Spittal an der Drau

im Bezirk Villach Land die Gemeinden:
1. Arnoldstein
2. Feistritz an der Gail
3. Ferndorf
4. Finkenstein am Faaker See
5. Fresach
6. Hohenthurn
7. Nötsch im Gailtal
8. Paternion
9. Rosegg
10. St. Jakob im Rosental
11. Stockenboi
12. Treffen am Ossiacher See
13. Velden am Wörthersee
14. Weißenstein
15. Wernberg

im Bezirk Völkermarkt die Gemeinden:
1. Bleiburg
2. Diex
3. Eberndorf
4. Gallizien
5. Griffen
6. Neuhaus
7. Ruden
8. St. Kanzian am Klopeiner See
9. Völkermarkt

im Bezirk Wolfsberg die Gemeinden:
1. Frantschach-St. Gertraud
2. Lavamünd
3. St. Andrä
4. St. Georgen im Lavanttal
5. St. Paul im Lavanttal
6. Wolfsberg

im Bezirk Feldkirchen die Gemeinden:
1. Feldkirchen in Kärnten
2. Glanegg
3. Ossiach
4. St. Urban
5. Steindorf am Ossiacher See
6. Steuerberg

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