Existenzsicherung gefordert
Anpassung des monatlichen Mindesteinkommens

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Landeshauptmann-Stellvertreterin Prettner: "Richtsätze für Sozialhilfe und Mindestpensionen müssen auf ein existenzsicherndes Niveau gebracht werden." - Kärntner Antrag wird einstimmig beschlossen - Forderung an Minister Rauch und Minister Brunner, umgehend zu handeln.
KÄRNTEN. "Rasche Einmalzahlungen sind gut und richtig; sie können aber nur eine Form der Unterstützung sein. Die zweite Form der Unterstützung muss eine dauerhafte, monatliche Geldleistung sein; eine solche ist für Menschen mit niedrigstem Einkommen im wahrsten Sinne existenzsichernd. Denn noch immer liegt der Richtsatz der Ausgleichszulage und der Sozialhilfe unter der Armutsgefährdungsschwelle", warnte die Kärntner Sozialreferentin Beate Prettner bei der heutigen Konferenz der Sozialreferenten in Wien. Für Kärnten brachte sie daher den Antrag ein, die Richtsätze für die Ausgleichszulage – und damit gekoppelt für Sozialhilfe und Mindestpension – deutlich anzuheben.

Anpassung des Mindesteinkommens 

"Nur wenn wir das regelmäßige monatliche Mindesteinkommen in Österreich anpassen, kann den Betroffenen tatsächlich in dieser enormen Teuerungswelle geholfen werden", appellierte Prettner. "Teuerungs-Entlastungspakete mit Einmalleistungen helfen sicher kurzfristig mit, akut auftretende finanzielle Notlagen zu tilgen, sie stellen aber leider keine anhaltende Hilfe zur dauerhaften finanziellen Stabilisierung von Ausgleichszulagen- und Sozialhilfebeziehern dar. Eine Anhebung der Richtsätze bedeutet auch eine treffsichere Hilfsmaßnahme in dieser Teuerungswelle, und ist das Gegenteil vom Gießkannen-Prinzip", so Prettner.

Einstimmiger Beschluss

"Auch meine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern sehen das so. Wir konnten einstimmig den Beschluss fassen, Sozialminister Johannes Rauch und Finanzminister Magnus Brunner aufzufordern, so rasch wie möglich die Anhebung der Richtsätze sicherzustellen", informierte Prettner.

Sicherung des Lebensbedarfes

Die Höhe der monatlichen Geldleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfes im Bereich der Sozialhilfe ist österreichweit an die Höhe des Ausgleichzulagenrichtsatzes gekoppelt ist. Das heißt, um den Richtsatz der Sozialhilfe anzuheben, ist die Anhebung des Richtsatzes der Ausgleichszulage Voraussetzung.

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