Arbeiterkammer Kärnten intervenierte erfolgreich für Feldkirchner
Ein Feldkirchner Arbeitnehmer erhielt ungerechtfertigt berechnete Unterbringungskosten zurück.
KLAGENFURT. FELDKIRCHEN. Ein Arbeitnehmer aus Feldkirchen war von August bis Mitte Dezember letztes Jahr bei einem Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt. Als der Dienstgeber ihm von Oktober bis Dezember 1.486 Euro von seinem Lohn abzog, wurde er stutzig. Der Arbeitskräfteüberlasser erklärte ihm, dass das Geld die Abzüge für die Unterbringungskosten seien.
Daraufhin wandte der Arbeitnehmer sich an die Arbeiterkammer Feldkirchen die sofort intervenierte und das Geld zurückholte. Denn laut Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlasser haben Dienstnehmer solcher Firmen einen Anspruch auf ein Nächtigungsgeld, wenn die Beschäftigung außerhalb des dauerhaften Betriebes stattfindet. Dem Dienstnehmer stehen in solchen Fällen 15 Euro Nächtigungsgeld zu, wenn der Arbeitgeber kein angemessenes Quartier zur Verfügung stellt, so Heimo Rinösl, Leiter der Arbeiterkammer-Bezirksstelle Feldkirchen. Weiter erklärt Rinösl, dass die Firma die Nächtigungskosten auch übernehmen muss, wenn der Arbeitnehmer um 15 Euro keine passende Unterkunft finden kann.
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