"Wassersparen im Sommer"
Bürgermeister könnten Befüllung von Pools untersagen
Eine Gesetzesnovelle des Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetzes soll laut Land Kärnten dazu beitragen, dass die Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie im Landesgesetz umgesetzt werden. Unter anderem könnte es auch sein, dass die Kärntner Bürgermeister das Befüllen von Pools untersagen, um Wasserknappheit zu verhindern.
KÄRNTEN. Diese Änderung wird in der nächsten Regierungssitzung als Regierungsvorlage unterbreitet. Insbesondere in Bezug auf die Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger, wenn es um Trinkwasserqualität und -verwendung geht, werden mit der Gesetzesnovelle wichtige Anpassungen vollzogen.
Befüllen von Pools untersagt
Durch die Novelle wird außerdem eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern ermöglicht, präventive wie reaktive Maßnahmen zur Lenkung des Wasserverbrauchs zu ergreifen, um saisonale Wasserknappheit zu verhindern oder einzudämmen. Beispielweise kann das Befüllen von Swimmingpools untersagt werden, um die Wassernachhaltigkeit in Kärnten zu gewährleisten.
"Auch in Kärnten Wasserknappheit"
"In Zeiten des Klimawandels kommt es auch in Kärnten immer öfter zu Wasserknappheit, vor allem im Sommer. Lenkungsmaßnahmen bis hin zum temporären Untersagen von Befüllungen können dann notwendig sein. Denn grundsätzlich ist das oberste Ziel, die Trinkwasserversorgung als Daseinsvorsorge und auch die Löschwasser-Bereitstellung zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten", erklären Fellner und Schaar, die an die Kärntnerinnen und Kärntner appellieren, bewusst und sorgsam mit dem wichtigsten aller Lebensmittel, unserem Trinkwasser, umzugehen.
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